Jetzt ist es amtlich: Ex-Bundespräsident Christian Wulff (Foto) muss vor Gericht. Voraussichtlich vom 1. November an muss er sich vor dem Landgericht Hannover wegen Vorteilsnahme im Amt verantworten. Bei einer Verurteilung drohen bis zu drei Jahre Haft. Foto: dpa

Jetzt ist es amtlich: Ex-Bundespräsident Wulff muss vor Gericht. Voraussichtlich vom 1. November an muss er sich vor dem Landgericht Hannover wegen Vorteilsnahme im Amt verantworten. Bei einer Verurteilung drohen bis zu drei Jahre Haft.

Hannover - Erstmals in Deutschland muss sich ein früherer Bundespräsident vor Gericht verantworten. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) hat das Landgericht Hannover am Dienstag entschieden, ein Verfahren wegen Vorteilsnahme gegen Christian Wulff zuzulassen. Dies hatte zuvor auch „Spiegel Online“ berichtet. Das Gericht hatte seine Entscheidung den Anwälten in einer 14-seitigen Stellungnahme mitgeteilt. Auf Anfrage wollte sich es sich aber zunächst nicht öffentlich zu der Entscheidung äußern.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte Wulff zunächst im April wegen Bestechlichkeit angeklagt, den Filmproduzenten David Groenewold wegen Bestechung. Das Gericht stufte die Vorwürfe nun auf Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung herunter. Während Vorteilsnahme mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann, sieht das Strafgesetzbuch für Bestechung bis zu fünf Jahre Haft vor.

Prozessbeginn ist voraussichtlich der 1. November. Dies hatte das Gericht den Verteidigern bereits vor einigen Wochen für den Fall einer Zulassung in Aussicht gestellt. Nach dpa-Informationen sind zunächst 16 Verhandlungstage angesetzt.

Anklageerhebung ist der vorläufige Höhepunkt der Wulff-Affäre

Groenewold hatte 2008 einen Teil der Kosten für einen Oktoberfestbesuch des Ehepaares Wulff in München übernommen. Wulff, damals niedersächsischer Ministerpräsident, wusste davon nach eigenen Angaben nichts. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Groenewold Wulff motivieren wollte, für eines seiner Filmprojekte um Geld zu werben. Das tat Wulff einige Wochen später auch.

Während die Anwälte Wulffs zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen waren, reagierten die Verteidiger Groenewolds enttäuscht. „Die Verteidigung bedauert, dass sich das Landgericht Hannover nur zu einer Herabstufung der Vorwürfe entscheiden konnte und nicht, wie beantragt, die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt hat“, sagte Rechtsanwalt Bernd Schneider der dpa.

Die Anklageerhebung ist der vorläufige Höhepunkt in der seit mehr als 19 Monaten andauernden Wulff-Affäre. Die Staatsanwaltschaft hatte am 16. Februar 2012 infolge von Medienberichten den Antrag auf Aufhebung der Immunität des damaligen Bundespräsidenten gestellt. Daraufhin war dieser einen Tag später vom Amt des Staatsoberhauptes zurückgetreten.