Aufsichtsrat und Vorstand waren nicht in Kreditvergabe eingebunden - Keine Details zu Konditionen.

Stuttgart - Die BW-Bank hat erstmals Details zum umstrittenen Privatkredit an Bundespräsident Christian Wulff veröffentlicht. Wulff habe sich im Herbst 2009 auf Empfehlung von Egon Geerkens telefonisch bei der BW-Bank gemeldet, teilte die Bank am Freitag in Stuttgart mit. Dem sei ein Gespräch von Geerkens mit einem Kundenberater der BW-Bank vorausgegangen.

Es bestehe ein üblicher Tilgungsplan

Am 21. März 2010 sei der erste Darlehensvertrag mit Wulff abgeschlossen worden. Der bisher kurzfristig refinanzierte Geldmarktkredit sei in ein langfristiges Darlehen geändert worden, teilte die Bank weiter mit. Der entsprechende Vertrag sei Mitte Dezember an Wulff versandt worden, der ihn am 21. Dezember unterschrieben zurückgeschickt habe. Es bestehe ein üblicher Tilgungsplan. Die Darlehensgewährung sei voll besichert. Der Aufsichtsrat und der Vorstand der BW-Bank seien in die Vergabe der Darlehen nicht eingebunden gewesen.

Die Zinsen sollen lediglich 0,9 bis 2,1 Prozent betragen haben

Mit dem günstigen Kredit der BW-Bank hatte Wulff in seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident das Privat-Darlehen der Unternehmer-Gattin Edith Geerkens in Höhe von 500.000 Euro abgelöst. Die Zinsen für den Privatkredit sollen lediglich 0,9 bis 2,1 Prozent betragen haben und damit um die Hälfte niedriger als bei der Immobilienfinanzierung normaler Kunden gewesen sein.

Bank schweigt zu Konditionen

Die BW-Bank hatte bisher stets erklärt, sie äußere sich nicht zu „dieser Kundenbeziehung“. Die Eheleute Wulff haben sie jetzt vom Bankgeheimnis befreit. Zu den Konditionen und bankinternen Kalkulationen machte die Bank allerdings weiterhin keine Angaben. Sie verwies auf das Geschäfts- und Bankgeheimnis. Die Aufsichtsgremien der Bank würden über die Darlehensvergabe umfassend informiert, hieß es.

Staatsanwaltschaft beschäftigt sich auch mit dem Kredit

Der Kredit beschäftigt seit kurzem auch die Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Ihren Angaben zufolge liegen zwei Anzeigen gegen Verantwortliche der BW-Bank vor, in denen es um mögliche Untreue im Zusammenhang mit der Kreditvergabe an den Bundespräsidenten geht.

Die Baden-Württembergische Bank ist eine rechtlich unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Landesbank Baden-Württemberg und darf Kredite nur unter Kriterien vergeben, die in der Satzung der Landesbank festgelegt sind. Als untreu gilt laut Strafgesetzbuch, wer die ihm obliegende Pflicht verletzt, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen.