Die Feuerwehren im Kreis Calw – hier eine Übung in Haiterbach – bekommen ein neues Feuerwehrzentrum. (Archivfoto) Foto: Priestersbach

Martinsmoos – oder doch das Würzbacher Kreuz? Das waren bis zuletzt die alternativen Standorte für das geplante neue Kreisfeuerwehrzentrum. Bei fünf Gegenstimmen entschieden sich die Mitglieder des Calwer Kreistags auf ihrer jüngsten Sitzung letztlich für den Neubulacher Ortsteil.

Kreis Calw - Was allerdings nicht so ganz ohne Diskussion vonstatten ging – obwohl zuvor bereits der Verwaltungsausschuss (VWA) des Kreistags in seinen Vorberatungen als auch der Kreisfeuerwehrverband sich ausdrücklich für den Standort Neubulach-Martinsmoos, und hier in direkter Nachbarschaft der dortigen Bioabfallvergärungsanlage ("Kompostwerk Neubulach"), ausgesprochen hatten. Vor allem Oberreichenbachs Bürgermeister Karlheinz Kistner (FWV) führte hier als Kreisrat mit einer persönlichen Erklärung das Plädoyer für den Standort Interkommunales Gewerbegebiet (IKG) Würzbacher Kreuz, das sich Oberreichenbach und das benachbarte Calw teilen.

Laut Kistner würden sich am Standort des IKG für das Kreisfeuerwehrzentrum verschiedene "Synergien" ermöglichen lassen, etwa durch eine hier mögliche benachbarte Ansiedlung des THW. Für den Standort Martinsmoos hatte das THW in Gesprächen mit dem Landkreis eine solche parallele Ansiedlung abgelehnt. Damit könnte am IKG eine "Sektor übergreifende Zusammenarbeit möglich" werden.

Grundstücksgröße bietet ausreichend Reserven

Da zudem das IKG bereits komplett erschlossen sei, würden sich auch Planungs- und Bauphase hier wesentlich beschleunigen lassen. Gleichwohl – das wusste auch Kistner – "sind die Mehrheitsverhältnisse (Anmerkung: im Kreistag) andere", weshalb er auf einen eigenen Gegenantrag zum Entschlussvorschlag der Verwaltung verzichte. Womit sich dann letztlich auch im Kreistag mit fünf Gegenstimmen der Standort Martinsmoos für das neue Kreisfeuerwehrzentrum erwartungsgemäß durchsetzen konnte.

Die geschätzten Kosten würden sich nach dem letzten Planungsstand (laut Sitzungsunterlagen stammen diese allerdings aus dem Jahr 2017) auf rund fünf Millionen reine Baukosten belaufen – zuzüglich rund 460 000 Euro für den vorgesehen Innenausbau. Mit dem aktuellem Beschluss wurde gleichzeitig der Verwaltung der Auftrag erteilt, auf Basis des bestehenden Vorentwurfs nun eine genaue Entwurfsplanung für den Neubau des Kreisfeuerwehrzentrums aufzusetzen – mit Feuerwehrzentralwerkstatt, Büroflächen und Fahrzeughalle sowie Einsatzmittellager der Katastrophenschutzbehörde – und damit dann auch eine abschließende, aktualisierte Kostenberechnung zur Baufreigabe vorzubereiten.

Ausschlaggebend für den Standort Martinsmoos war dabei unter anderem auch, dass hier die avisierte Grundstücksgröße mit rund 10 800 Quadratmetern ausreichend Reserven auch für künftige notwendige Erweiterungen bieten würde.

So stehen auf der Wunschliste des Kreisfeuerwehrverbandes für seine neue Zentrale neben der zentralen Schlauch- und Atemschutzwerkstatt, der Unterstellmöglichkeit der kreiseigenen Fahrzeuge, einem (zentralen) Lager für Einsatzmittel sowie Schulungsräumen (zum Beispiel für Fortbildungen von Führungskräften oder die Maschinisten-Lehrgänge) ein eigenes Übungsgelände für "Praxisfortbildungen". Spätere Erweiterungen um ein eigenes "Ausbildungsgelände und einer Atemschutzübungsanlage" sollten am neuen Standort zudem ergänzend möglich sein.

Aktuell befindet sich eine Zentrale Feuerwehrwerkstatt für den Landkreis Calw am Standort Bad-Wildbad-Calmbach, wo aber "infolge Platzmangels und fehlender technisch-/ räumlicher Erweiterungsmöglichkeiten" eigentlich keine Möglichkeiten mehr bestehen, "die Aufarbeitung von Löschwasserschläuchen und Atemschutzgeräten fachlich und zeitlich adäquat zu bewältigen" – wie es in den Erklärungen der Sitzungsunterlage zum aktuellen Entscheid im Kreistag heißt.

Geltende arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen könnten, auch trotz einiger Nachbesserungen am seit 1984 genutzten, angestammten Standort "nicht mehr vollständig erfüllt werden". Ferner sei "eine fachgerechte Lagerung und Unterbringung von Einsatzmitteln des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes an den bestehenden vier Lagerorten nicht gewährleistet".

Tatsächlich habe sich unter dem Eindruck der jüngsten Hilfseinsätze auch aus dem Landkreis Calw in den Hochwasserkatastrophengebieten der Pfalz gezeigt, dass diese "dezentrale Lagerung von Materialien" an den derzeit verschiedenen Standorten im Kreis "ein großer Nachteil" in der Alarmierung sei, so die Kreisverwaltung.

Auch unter diesem "Blick auf die Zukunft des Katastrophenschutzes" würde das neue Kreisfeuerwehrzentrum mit den jetzt in Martinsmoos möglichen Erweiterungsoptionen dringend gebraucht.

Im Vergleich der ursprünglich zur Diskussion stehenden Standorte ist Martinsmoos laut Aufstellung des Kreises auch der Standort mit der größten, besten Zentralität: Die Fahrtstrecke von den einzelnen Abteilungsstandorten im gesamten Landkreis nach Martinsmoos würde demnach zusammengerechnet 1519 Kilometer betragen, wobei das künftige Kreisfeuerwehrzentrum über die K4371 direkt anfahrbar wäre. Zu einem Standort IKG Würzbacher Kreuz zum Vergleich hätten die Wehren insgesamt 1645 Strecken-Kilometer zurücklegen müssen.

Energie aus der Vergärungsanlage

Allerdings: Für den Bau des Kreisfeuerwehrzentrums in Neubulach-Martinsmoos muss nun das im Vergleich zum IKG aufwendigere Planungs- und Genehmigungsverfahren durchlaufen werden. So muss nun ein eigener Bebauungsplan aufgestellt und eine "Waldumwandlungsgenehmigung" eingeholt werden.

Beide Verfahren würden aber laut Sitzungsunterlage bereits laufen. Die zusätzliche Flächeninanspruchnahme sei aber möglich, da die ausgewählten Flächen im zugehörigen Flächennutzungsplan bereits "als Sonderfläche" ausgewiesen seien. Der zu erfolgende Eingriff ("Waldausstockung", Bodenversiegelung) müsse jedoch unter Umweltschutzaspekten ausgeglichen werden.

Geplant sei auch, dass das künftige Kreisfeuerwehrzentrum seinen Wärmebedarf aus dem "Bezug von über- schüssiger Wärme aus der Abfallbiovergärungsanlage" decken soll – um hier Synergien bei den Unterhaltskosten zu ziehen.

Einzige Schwierigkeit dabei: die benachbarte Abfallbiovergärungsanlage unterliegt der Störfallverordnung, was zwar nach Auskunft des Regierungspräsidiums grundsätzlich "unproblematisch" sei, allerdings müsse dafür ein Mindestabstand zum Kreisfeuerwehrzentrum von "mindestens 61 Metern" eingehalten werden. Tatsächlich würde der geplante Abstand sogar 70 Meter betragen. Auch ein ausreichend sicherer Abstand zu den umliegenden Ortsteilen und deren Wohnbebauung könnte gewährleistet werden, um hier Lärmimmissionen etwa aus dem Übungsbetrieb der Feuerwehren zu vermeiden.