Im Fall des 79-jährigen Rentners, der seine Frau erwürgt haben soll, sind durch Zeugen spannende Details ans Licht gekommen. Das Opfer hatte wohl tatsächlich Kontakte zur japanischen Mafia. Zudem hatte es wohl schon zuvor Handgreiflichkeiten gegeben.
Unter anderem Freunde und Familie des 79-jährigen Angeklagten und seiner 63-jährigen thailändischen Ehefrau, die er im November erwürgt haben soll, waren am Mittwoch vor dem Offenburger Landgericht geladen. Sie gaben Einblicke in die Beziehung des Ehepaars. Vor allem kam dabei Licht ins Dunkle, warum der Angeklagte sich bedroht gefühlt hatte.
Kontakte zur Mafia: Bei der ersten Verhandlung hatte der Angeklagte geäußert, dass seine Frau Mafia-Kontakte hatte und versucht hätte, ihn zu vergiften. Solche Kontakte habe es gegeben, erklärte die Schwester des Opfers über eine Dolmetscherin. So habe das Opfer einige Zeit in Japan gelebt und dort ein Restaurant betrieben, bevor sie nach Deutschland kam. „Sie wollte dort sicher leben. Sie hat Beschützer gebraucht. Man muss solche Leute wie die Japanische Mafia kennen“, sagte die Schwester. Auch der Sohn des Angeklagten aus einer früheren Beziehung sagte, dass seine Stiefmutter dies ihm und seinem Vater erzählt habe.
Angeklagter fühlte sich verfolgt: Der Sohn führte weiter aus, dass Streitigkeiten zwischen dem Ehepaar begonnen hatten, als er auf Wunsch seiner Stiefmutter deren Schwester nach Deutschland einlud. Dort heiratete sie einen Mann, der „sehr einfach gestrickt“ sei, so der Sohn. Er und sein Vater hätten das Gefühl gehabt, dass sie ihren Mann ausnimmt. Als ihr Schwiegervater starb, habe sie dessen Haus verkauft und das Geld nach Thailand geschickt. Zudem soll eine weitere thailändische Bekannte ihren Mann umgebracht haben. „Mein Vater meinte, dass deutsche Männer öfters von thailändischen Frauen umgebracht werden“, so der Sohn. Als das Ehepaar einmal in Thailand im Urlaub war, soll ein Mann auf einem Motorrad den Angeklagten verfolgt und mit einer Pistole bedroht haben. Nachdem sein Vater Bauchschmerzen nach einem Gericht bekam, das seine Frau gekocht hatte, habe er zudem das Gefühl bekommen, sie wolle ihn vergiften. Dennoch habe er eine gemeinsame Zukunft mit ihr geplant. „Sie ist halt so“, soll der Vater über die Vergiftungsversuche durch seine Frau gesagt haben, schilderte der Sohn.
Dubiose Ampulle: Der Sohn erklärte, dass seine Stiefmutter öfters eine kleine Glasflasche mit thailändischem Etikett heimlich verschwinden ließ. Ein Video dieser Flasche führte Richter Stephan Hofsäß der Schwester des Opfers sowie der thailändischen besten Freundin vor. Diese erkannten in dem Fläschchen ein Massage-Öl, das man in thailändischen Tempeln bekomme – und keineswegs etwa Gift. „Auf dem Etikett kann ja alles stehen“, sagte der Sohn des Angeklagten. Er wollte den Inhalt der Flasche eigentlich untersuchen lassen, sei jedoch vor dem Tod seiner Stiefmutter nicht mehr dazu gekommen.
Immer wieder Handgreiflichkeiten: Angesprochen auf die Beziehung des Ehepaars äußerten die Schwester, die beste Freundin und die Tochter der besten Freundin unisono, dass der Angeklagte der dominante Part gewesen sei. So habe seine Frau ihn stets um Erlaubnis fragen müssen, auszugehen, und habe keine hübschen Kleider tragen dürfen. „Er hat Frauen immer unterdrückt“, sagte etwa die beste Freundin des Opfers. Ihr seien regelmäßig Verletzungen aufgefallen, die durch Schläge des Angeklagten entstanden seien sollen. Ähnlich äußerte sich die Schwester, die von einem gebrochenen Finger berichtete. Der Sohn des Angeklagten sagte wiederum, dass Handgreiflichkeiten von beiden Seiten ausgingen. Seine Stiefmutter hätte seinem Vater einmal am künstlichen Darmausgang gezogen und „Ich mach dich tot“ gerufen.
Widersprüche beim Alkoholkonsum: Auch über das Trinkverhalten des Opfers gab es unterschiedliche Aussagen. Während der Sohn meinte, sie habe regelmäßig viel getrunken, sagten die Schwester und die beste Freundin, sie habe es stets bei ein bis zwei Bier pro Abend belassen.
Psychische Störung?
Ein Thema der Verhandlung war, ob die Zeugen beim Angeklagten eine psychische Krankheit festgestellt hätten. Die beste Freundin des Opfers meinte, das könnte durchaus sein, während ihre Tochter das eher ausschloss. Verteidiger Manuel Singler erklärte, dass ein Arzt dem Angeklagten bald ein Attest aussprechen werde, das bis zu den Plädoyers am 16. Juni vorliegen wird. Dann soll auch eine Gerichtsmedizinerin noch einmal gehört werden. Ob auch schon das Urteil gesprochen wird, ist unklar.