Bisher unbekannte Akten werfen neues Licht auf die NS-Parteigerichtsbarkeit in Wolfach. Sie dokumentieren ein Verfahren gegen den Hornberger Fabrikdirektor Eduard Cronn.
Der Historiker Frank Schrader stieß im Landesarchiv auf bislang unbekannte Originaldokumente des NS-Kreisgerichts Wolfach, die einen parteiinternen Prozess gegen den Hornberger Fabrikdirektor Cronn belegen.
Das Wolfacher NSDAP-Kreisgericht, das Pflichtverletzungen von Parteimitgliedern gegenüber der NSDAP bestrafte, leitete seit 1935 Adolf Oehler (1901-1941), der bereits 1929 in die NSDAP eingetreten war und 1937 zum Wolfacher Bürgermeister ernannt wurde.
Im Dezember 1935 bewarb sich der Kunstmaler Eduard Trautwein bei Oehler als Beisitzer beim NSDAP-Kreisgericht und musste dafür eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben, mit der er sich zu strengstem Stillschweigen gegenüber jedermann verpflichtete. In seinem Begutachtungsbogen vom 29. September 1936 wies Oehler darauf hin, dass Trautwein ein sehr zuverlässiger Parteigenosse sei und in der Parteigerichtsbarkeit ein „gutes Urteilsvermögen“ habe.
Das Kreisgericht diente nicht nur zur Disziplinierung der eigenen „Parteigenossen“, sondern spielte auch eine wichtige Rolle bei der Durchsetzung der antisemitischen Rassenideologie der Nazis. Dies zeigt sich beispielhaft in der Spruchkammerakte des Hornberger Fabrikdirektors Eduard Cronn, in der sich einige originale Dokumente des Kreisgerichts erhalten haben. Darin wird Cronn vom Vorsitzenden des Gerichts Oehler vorgeworfen, dass er trotz seines 1933 erfolgten Beitritts zur NSDAP weiterhin geschäftliche und private Kontakte zu jüdischen Familien pflegte.
Konkret ging es um das jüdische Ehepaar Ottokar und Hilda Schidloff in Wien, die mit sanitären Wasserleitungsartikeln handelten und mit denen Cronn seit dem 1. Weltkrieg befreundet war. Er übernachtete öfters bei der Familie in Wien und ging zusammen mit seinen Gastgebern auch ins Theater. Umgekehrt wohnten auch die Schidloffs bei ihren Besuchen in Hornberg bei Cronn.
Nach seinem Beitritt zur NSDAP 1933 brach Cronn jedoch nach eigener Aussage den Kontakt zu der Familie Schidloff ab. In einem Brief vom 21. Juni 1938 wandte sich jedoch Hilda Schidloff an Cronn mit der Bitte, für das Ehepaar ein Empfehlungsschreiben an einen in New York lebenden Juden zu verfassen, um ihnen die Ausreise in die USA zu erleichtern. Cronn erfüllte ihnen diese Bitte, doch wurden sein Brief und die Entwürfe dazu durch einen Nazi-Spitzel abgefangen und an den Sicherheitsdienst der SS weitergeleitet. Wer dieser Spitzel war, wurde im Verfahren gegen Cronn geheim gehalten. Gemäß der Urteilsbegründung des Kreisgerichts vom 4. Juli 1939 habe Cronn sich durch diesen Brief „in unwürdiger Weise für einen Juden eingesetzt“, somit den „Bestrebungen der NSDAP zuwidergehandelt“ und das „Ansehen des Nationalsozialismus schwer geschädigt“. Deshalb wurde er aus der NSDAP ausgeschlossen und musste zugleich alle ehrenamtlichen Aufgaben in verschiedenen NS-Organisationen niederlegen. Cronn legte jedoch Widerspruch beim NS-Gaugericht Karlsruhe ein, das am 18. Juni 1940 den Parteiausschluss aufhob, aber eine Verwarnung aussprach und ihm ein Jahr lang die Ausübung von Parteiämtern untersagte.
Die Parteigerichte
Durch das am 1. Dezember 1933 vom Reichskabinett genehmigte Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat wurde für die NSDAP-Mitglieder auf Kreis- und Gauebene eine Partei-Gerichtsbarkeit eingeführt, mit deren Hilfe Pflichtverletzungen gegenüber der NSDAP und Verstöße gegen die Zucht und Ordnung bestraft wurden. Die NSDAP-Parteigerichte trafen zumeist Willkürentscheidungen und leisteten damit ihren Beitrag im System des nationalsozialistischen Terrors und waren auch in die Judenverfolgung involviert. Eine ihrer wichtigsten Aufgaben war es, die NSDAP von verdächtigen, rebellischen und ungehorsamen Parteimitgliedern zu säubern.