Seit Ende Oktober ist die Notfallpraxis im Wolfacher Ortenauklinikum geschlossen. Foto: Reinhard

Die Hoffnungen auf einen Fortbestand der Notfallpraxis haben sich zerschlagen. Der Landtag lehnte eine von Kordula Kovac eingereichte Petition ab.

Die Wolfacher Notfallpraxis ist seit Ende Oktober geschlossen, und auch die letzte Hoffnung auf ihren Erhalt hat sich nun zerschlagen: Der Landtag hat die von der Wolfacher Gemeinderätin Kordula Kovac eingereichte Petition vor wenigen Tagen abgelehnt.

 

Vor einem Jahr wurde bekannt, dass die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) insgesamt 18 Notfallpraxen schließen wollte – darunter auch Achern und Wolfach. Patienten mit Beschwerden, die nicht in einer Notaufnahme behandelt werden müssen, aber an Wochenenden oder Feiertagen ärztliche Hilfe benötigen, sollten statt nach Wolfach ins 39 Kilometer entfernte Offenburg, nach Lahr (33 Kilometer) oder nach Freudenstadt (40 Kilometer) fahren. Wer diese Wege nicht auf sich nehmen wolle, könne auf unterschiedliche telemedizinische Angebote zurückgreifen, hieß es seitens der KVBW.

Gegen diese Entscheidung regte sich im gesamten Kinzigtal und darüber hinaus Widerstand. Bürgermeister, Klinikvertreter und Abgeordnete suchten mehrfach das Gespräch mit der KVBW. Auch die Bevölkerung versuchte sich unter anderem mit Unterschriftenaktionen zu wehren. Schnell wurde jedoch klar, dass die KVBW an ihrer Entscheidung festhalten würde. Im September, knapp einen Monat vor der Schließung der Praxis, reichte Kovac die Petition ein.

Darin führte sie an, dass im Falle der Schließung das von der KVBW selbst festgelegte Erreichbarkeitskriterium nicht eingehalten werden könne. Demnach sollen 95 Prozent der Bevölkerung innerhalb von 30 Minuten eine Notfallpraxis erreichen und 100 Prozent spätestens nach 45 Minuten. Zudem erklärte Kovac, dass die KVBW mit der Schließung der Praxis den Ergebnissen der vom Bundesgesetzgeber geplanten Reform der Notfallversorgung vorgegriffen habe. Ein weiteres Argument: Das Wolfacher Krankenhaus werde durch die Schließung negative Auswirkungen zu spüren bekommen. Kovac stellte für die Bearbeitung der Petition einen Eilantrag, mit dem sie hoffte, sowohl eine aufschiebende Wirkung zu erzielen als auch die Schließung rückgängig machen zu können.

Ein Eilantrag für aufschiebende Wirkung

Dies geschah nicht: Nicht nur, dass der Petitionsausschuss Kovacs Antrag erst vor wenigen Tagen abschließend bearbeitet hat – er lehnte ihn zudem ab. Die Erreichbarkeit einer Notfallpraxis innerhalb von 30 Minuten sei auch im Kinzigtal von überall aus gegeben. Die KVBW habe „bei der Festlegung des Standortkonzepts eine Entscheidung für mehr als einen Standort in einem Landkreis getroffen, wenn der weitere Standort aus Gründen der Erreichbarkeitskriterien erforderlich sei“, heißt es im Bericht des Ausschusses. Auch Bewohner des von Kovac als Beispiel angeführten Ortsteils St. Roman könnten die Notfallpraxis in Freudenstadt innerhalb von 45 Minuten erreichen.

Bezüglich eines möglichen Vorgriffs auf die Reform der Notfallversorgung heißt es im Ausschussbericht: „Zwar hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag eine Reform der Notfallversorgung beschlossen, unklar ist jedoch, wann das Gesetz kommt und wie die Notfallversorgung künftig geregelt sein wird.“ Auch negative Auswirkungen auf die Kliniken seien aufgrund des Schaffens zusätzlicher ärztlicher Kapazitäten nicht zu befürchten.

„Im Ergebnis ist festzustellen, dass die von der KVBW im Rahmen der Neustrukturierung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen mit geltenden Gesetzen und sonstigem Recht vereinbar sind und auch keine Ermessensfehler erkennbar sind“, heißt es abschließend im Bericht des Petitionsausschusses.

Die Antragsstellerin will nicht aufgeben

Antragstellerin Kordula Kovac, die als Bundestagsabgeordnete selbst Mitglied im Petitionsausschuss war, zeigt sich davon nicht überzeugt. „Ich bin damit nicht einverstanden, habe aber mit einer solchen Entscheidung gerechnet“, erklärt sie im Gespräch mit unserer Redaktion. In der Begründung des Ausschusses fänden sich auffällig viele Formulierungen, die zuvor bereits von der KVBW verwendet worden seien.

Aufgeben will Kovac dennoch nicht. „Für mich ist das Thema noch nicht beendet“, sagt sie. Die CDU habe in ihrer jüngsten Regierungserklärung nämlich ausdrücklich betont, dass Notfallpraxen innerhalb von 30 Minuten erreichbar sein müssten.

Landtag folgt Empfehlung des Ausschusses

Formal muss nach dem Petitionsausschuss noch der Landtag über die Petition entscheiden. Das passiert aber in der Regel ohne lange Debatten – die Abgeordneten verlassen sich auf die intensive und umfangreiche Vorarbeit des Petitionsausschusses. In der Praxis werden weit mehr als 90 Prozent der Beschlüsse genau so gefasst, wie der Ausschuss es empfiehlt. Grüne und CDU im Landtag folgten der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses, die Fraktionen der AfD und FDP/DVP stellten sich dagegen und damit für den Erhalt der Wolfacher Notfallpraxis. Die Abgeordneten der SPD enthielten sich. Bei 114 abgegebenen Stimmen lehnten 87 die Petition ab, 30 befürworteten sie und 17 enthielten sich.