Vertreter aus Württemberg, Schiltach, Hornberg, Alpirsbach und Schramberg trafen sich im Jahr 1500, um eine gemeinsame Ordnung für Waldnutzung, Holzhandel und Flößerei zu schaffen.
Vor 525 Jahren wurde in Wolfach erstmals eine überregional gültige Ordnung für die Waldnutzung, den Holzhandel und die Flößerei im oberen Kinzigtal beschlossen.
Auf Einladung des Grafen Wolfgang von Fürstenberg kamen im März 1500 in Wolfach die Amtsleute und Anwälte des damals erst 13-jährigen Herzogs Ulrich von Württemberg aus den beiden Städten Schiltach und Hornberg sowie der Abt von Alpirsbach, Gerhard Münzer, und Ritter Ludwig von Rechberg zu Hohenrechberg, der in der Herrschaft Schramberg regierte, zusammen.
Die Flößerei kam damals mittels klarer Regeln zu neuer Blüte
Graf Wolfgang war seit 1497 württembergischer Landhofmeister und stand dem zwölfköpfigen Regentschaftsrat vor, der für den seit 1498 regierenden Herzog Ulrich bis zu dessen vorzeitig erklärten Volljährigkeit 1503 die Regierungsgeschäfte führte.
Seinen Einfluss in Württemberg nutzte Wolfgang aus, um mit diesem Treffen der Flößerei auf der Kinzig, die Ende des 15. Jahrhunderts in einer Krise steckte, durch Regeln und Absprachen über die damaligen Landesgrenzen hinweg zu einer neuen Blüte zu verhelfen.
Die Beratungsergebnisse wurden am 29. März 1500 in einer für drei Jahre gültigen Urkunde detailliert festgehalten. Darin wurde bestimmt, welche Holzarten in welcher Länge und Breite geschlagen werden durften und wie sie bezahlt werden sollten. Holz, das nicht die festgelegten Maße erfüllte, um von Kehl aus weiter auf dem Rhein geflößt zu werden, wurde als „gemeines Holz“ betrachtet und entsprechend günstiger verkauft.
In der Zeit zwischen Martini und Ostern war das Flößen nur mit einer Ausnahmegenehmigung erlaubt. Außerdem musste in der Kinzig unter dem Gassensteg in Wolfach stets ein mindestens 5,4 Meter breiter Fahrweg offengehalten werden.
Darüber hinaus gab es genaue Vorschriften für den Holzhandel auf den Märkten in Kehl und Straßburg, der fair und gerecht ablaufen musste. Zur Überwachung der Regeln waren drei Marktaufseher zuständig. Zwei Vertreter aus Wolfach, darunter der Schultheiß, sowie fünf weitere Personen aus den Orten Schiltach, Schramberg, Schenkenzell, Alpirsbach und Loßburg wachten als Richter über die Einhaltung der Ordnung, klärten Streitfälle und beschlossen die für Verstöße vorgesehenen Strafen. All diese Regelungen sollten eine nachhaltige und geordnete Waldwirtschaft ermöglichen, damit das Handwerk erhalten bleibt und der Wald langfristig keinen Schaden nimmt.
Historisches Dokument mit der ausführlichen Ordnung umfasst neun Seiten
Ergänzend zu dieser auf neun Seiten ausführlich dargelegten Ordnung stellte Graf Wolfgang am 21. April 1500 zusammen mit dem Alpirsbacher Abt Gerhart und dem Hornberger Vogt und württembergischen Rat Rudolf II. von Ehingen als Vertreter des Herzogs Ulrich eine Pergamenturkunde aus, die auf einer Seite die neue Regelung zusammenfasste und offiziell verkündete.
Digitalisat
Die in Wolfach am 29. März 1500 beschlossene „Ordnung für den gemeinen Waldgang am Schwarzwald“ befindet sich heute im Hauptstaatsarchiv Stuttgart und ist als Digitalisat im Internet frei zugänglich. Bislang war ihr genauer Inhalt unbekannt, da sie noch nie durch einen Historiker ausgewertet wurde. Mit Unterstützung des im Internet zugänglichen Handschriftenerkennungsprogramms „Transkribus“ sowie den im „Wörterbuchnetz“ vorhandenen mittel- und frühneuhochdeutschen Lexika gelang es nun erstmals, den genauen Wortlaut der Urkunde in eine lesbare Form zu bringen und diese inhaltlich zu erschließen. Das Digitalisat befindet sich auf der Seite landesarchiv-bw.de.