Ein bereits mehrfach auffällig gewordener Mann musste sich vor dem Gericht verantworten. Er hatte 2025 eine Frau am Hausacher Bahnhof belästigt.
Ein Mitte-60-jähriger Bürgergeldempfänger und Ein-Euro-Jobber blickt auf eine Reihe einschlägiger Vorstrafen. Am Mittwoch wurde am Wolfacher Amtsgericht gegen ihn wegen eines exhibitionistischen Vorfalls am 24. Mai 2025 gegen 22.30 Uhr am Bahnhof Hausach verhandelt.
Dort soll er sich, obwohl sich niemand sonst auf dem Bahnsteig befand, dicht neben einer Frau auf eine Bank gesetzt haben. Dabei soll er gestöhnt, sich in den Schritt gefasst und sein Geschlechtsteil manipuliert haben. Währenddessen soll er unentwegt zur Frau geblickt haben. Diese forderte ihn wiederholt auf, damit aufzuhören und brachte den Vorfall bei der Polizei zur Anzeige. Dort legte sie zum Beweis auch ein Video vor, das sie während des Vorfalls aufgenommen hatte.
Der Angeklagte erweckte während der Verhandlung häufig den Eindruck, nicht oder nur mühsam folgen zu können. Bei ihm war bei einem früheren Verfahren ein Intelligenzquotient von nur 65 diagnostiziert worden. Meist musste sein Verteidiger, Rechtsanwalt Daniel Knörle, für ihn das Wort ergreifen. Er versicherte, dass sein Mandant sich schäme und sich bei der Geschädigten für den Vorfall entschuldigen wolle. Er habe stark unter Alkohol gestanden und vorher „sechs Bier und drei bis vier Schnäpse“ getrunken. Er könne sich an den ganzen Vorfall nicht erinnern.
Richterin Ina Roser zeigte das von der Betroffenen aufgenommene Video, das den Vorfall im Sinne der Anklage eindeutig belegte. Bei der klaren Beweislage verzichtete sie mit dem Einverständnis des Verteidigers und von Staatsanwältin Clarissa Rappenecker auf eine Zeugenvernehmung und ersparte somit der als Zeugin geladenen Geschädigten die Aussage vor Gericht.
Sein Mandant leide unter sozialer Isolierung und Einsamkeit, erklärte der Verteidiger. Lediglich sein Bruder kümmere sich um ihn. Für ihn sei der Alkohol der einzige Freund, es sei eine Abhängigkeit diagnostiziert worden. Bei einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Offenburg 2024 wurde dem Angeklagten zur Bewährungsauflage gemacht, eine stationäre Suchttherapie und wöchentliche Gespräche bei der Suchtberatung zu absolvieren. Das habe aber alles nichts genützt, sagte der Angeklagte. Aber immerhin: Jetzt trinke er nur noch am Wochenende, „beim Fußballgucken“. Das bestätigte auch sein Chef, bei dem der Angeklagte regelmäßig einem Ein-Euro-Job nachgeht. Bei der Arbeit sei er stets nüchtern.
Im Bundeszentralregister finden sich über den Angeklagten sieben, meist einschlägige Einträge wegen exhibitionistischer Handlungen, darunter auch auf Spielplätzen und vor Kindern. Er blickt auf mehrere Verurteilungen mit Bewährungsstrafen. Darauf berief sich die Staatsanwältin im Schlussplädoyer: Da der Angeklagte häufig einschlägig öffentlich in Erscheinung getreten sei, hielt sie eine Haftstrafe von vier Monaten für angemessen. Eine Bewährung schloss sie aus, da diese schon öfter gebrochen worden sei. Der Verteidiger hielt allenfalls eine Bewährungsstrafe von drei Monaten für angemessen und schlug unangekündigte Alkoholkontrollen vor. Das Urteil des Gerichts lautete auf eine Haftstrafe von drei Monaten – ohne Bewährung. Der Angeklagte muss die Kosten des Verfahrens tragen.
Statistik
Laut Statista gab es in Deutschland 2024 insgesamt 9288 polizeilich erfasste Fälle von exhibitionistischen Handlungen und Erregung öffentlichen Ärgernisses. 2023 waren es noch 8719.