Wegen exhibitionistischer Handlung wurde ein Mann vor dem Wolfacher Amtsgereicht verurteilt. Archivfoto: Steitz Foto: Schwarzwälder Bote

Justiz: Exhibitionist zu zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt / 500 Euro für gemeinnützige Einrichtung

Wolfach. Wegen einer exhibitionistischen Handlung ist ein 54-Jähriger am Freitag vor dem Wolfacher Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt worden. Der Angeklagte soll im Mai vergangenen Jahres an einem Radweg an seinem Penis manipuliert und dabei in Kauf genommen haben, von der Geschädigten dabei gesehen zu werden.

"Wenn’s so ausgesehen hat, kann ich mich nur entschuldigen", sagte der Angeklagte. Er habe gerade an einen Brückenpfeiler uriniert, als die Geschädigte mit ihrem Lebensgefährten und Hund vorbeikam. Er habe noch versucht, "das Geschlechtsteil schnell wieder einzupacken" und sich umzudrehen. Richterin Ina Roser konfrontierte ihn damit, dass auch andere Hundehalter ihn schon bei solchen Handlungen beobachtet haben und es eine weitere Anzeige gegen ihn gibt. "Das ist mir ganz neu", rief der Angeklagte überrascht. "Dann sollen die herkommen und gegen mich aussagen."

Bei den hinzugerufen Polizisten habe der Angeklagte ausgesagt, er habe sich ans Glied gegriffen, um den Harndrang zu unterdrücken, als er der Fußgänger gewahr wurde. Von weiteren Anzeigen gegen den Angeklagten wisse er nichts, sagte der Polizeibeamte aus. Die Geschädigte sei an diesem Abend nicht dazu bereit gewesen, eine Aussage zu machen. Die machte sie später bei der Kriminalpolizei.

Die Geschädigte sagte schließlich aus, sie sei mit ihrem Lebensgefährten den Radweg entlang gelaufen. Kurz vor der Brücke habe sie den Angeklagten etwas oberhalb des Wegs stehen sehen und er habe "eindeutige Bewegungen mit der Hand" gemacht.

Während sie weitergelaufen sind, habe er die ganze Zeit über in ihre Richtung geschaut. "Ich habe großen Ekel empfunden", sagte sie aus. Ihr Lebensgefährte bestätigte ihre Aussage weitestgehend – verstrickte sich aber bei den Ortsangaben etwas. "Es ist schon länger her und wir haben ihn seitdem bestimmt fünf oder sechs Mal wiedergesehen", sagte er entschuldigend. Die Initiative, die Polizei zu rufen, sei von ihm ausgegangen. "Wir mussten da was machen, das geht so ja nicht weiter."

Geschädigte ist glaubwürdige Zeugin

So sah es auch der Staatsanwalt. Die Geschädigte sei eine glaubwürdige Zeugin, er gehe davon aus, dass die Geschichte sich genau so abgespielt habe – auch wenn der Lebensgefährte einen anderen Ablauf schilderte. Er habe als Mann dem Erlebten vielleicht nicht dieselbe Bedeutung beigemessen. Er forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Monaten sowie die Zahlung von 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. Einen Tipp hatte er für den Angeklagten auch noch: "Wenn Sie das nächste Mal pinkeln müssen, dann stellen Sie sich so hin, dass keiner etwas sieht."

Der Angeklagte, der in den 80er-Jahren bereits wegen Vergewaltigung und versuchter Vergewaltigung verurteilt wurde und später unter anderem wegen Beleidigung, Bedrohung und Körperverletzung auffällig wurde, ist seit 2013 nicht mehr straffällig geworden. "Das waren große Fehler, die ich damals gemacht habe", sagte er reumütig. An den Taten gebe es nichts schönzureden. Er wolle aber nicht verurteilt werden, nur weil sich Leute "verguckt" haben.

Richterin Roser schloss sich dem Staatsanwalt an. "Die Personen, die das beobachten mussten, konnten sich der Situation nicht entziehen und wurden von Ihnen für Ihre Zwecke missbraucht", sagte sie zu dem Angeklagten. Sie verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten. Die Bewährungszeit setzte sie auf zwei Jahre fest. "Sie brauchen in Ihrer Situation Unterstützung, vielleicht auch, um Ihre sexuellen Neigungen aufzuarbeiten", so die Richterin. Außerdem muss er 500 Euro an die Behandlungs-Initiative Opferschutz (BIOS) zahlen.