Der Angeklagte wurde am Freitag in Handschellen zum Termin geführt. Foto: Archivfoto: Steitz

23-Jähriger wegen Körperverletzung zu sechs Monaten Haft verurteilt. Polizisten beleidigt.

Wolfach - Ein 23-Jähriger ist am Freitag vor dem Wolfacher Amtsgericht wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten und zwei Wochen verurteilt worden. Sieben Zeugen waren geladen, von denen zunächst nur fünf erschienen.

Der Geschädigte wurde polizeilich vorgeführt. Schon zu zwei vorherigen Terminen war der Angeklagte nicht gekommen. Am Freitag erschien er in Handschellen, da er wegen zuvor nicht gezahlten Geldstrafen in Haft sitzt.

Die Staatsanwältin legte dem Angeklagten zur Last, dass er in der Silvesternacht den Geschädigten zunächst mit der Faust ins Gesicht schlug. Später trat er auf das am Boden liegende Opfer ein. Vorausgegangen war ein Streit in einer Shisha-Bar. Den hinzugerufenen Polizeibeamten widersetzte er sich, beleidigte sie in mehreren Fällen und verletzte einen von ihnen durch einen Tritt gegen das Schienbein. Der Angeklagte selbst äußerte sich zu den Vorwürfen nicht. "Ich kann mich nicht erinnern, hatte einen Blackout", beteuerte er. Allerdings konnte er sich erinnern, Wodka und Bier getrunken sowie Kokain und Speed eingenommen zu haben. Über seinen Pflichtverteidiger ließ er mitteilen, dass er die Tat trotzdem einräume.

Zeugen haben ebenfalls Erinnerungslücken

Auch der erste Zeuge konnte sich nicht an vieles erinnern: Der Streit habe in der Bar begonnen und sich im Freien fortgesetzt. Der Angeklagte sei auf den Geschädigten "losgegangen", wohin er ihn geschlagen habe, habe er nicht gesehen. Nach dem ersten Schlag sei der Geschädigte nach Hause gegangen und wenig später zurückgekehrt. Dann habe sich der Streit fortgesetzt. Ein weiterer Zeuge konnte ebenfalls kein Licht ins Dunkel bringen: Der Streit habe sich auf der anderen Straßenseite abgespielt.

Im Anschluss wurden die Polizisten vernommen. Als die erste Streife ankam, sei der Angeklagte sehr aufgebracht gewesen. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund 1,4 Promille. Da er nicht zu beruhigen war, sprachen die Beamten einen Platzverweis aus, dem der Angeklagte nicht nachkam. "Er ging erst fort, kam dann aber immer wieder", so die Beamtin. Die hinzugerufene Verstärkung nahm die Verfolgung auf und den Angeklagten schließlich in Gewahrsam. "Er hat sich mit Händen und Füßen gewehrt und uns mehrfach beleidigt", so der Polizist.

Richterin Ina Roser verlas das Strafregister des Angeklagten. Der hatte einiges auf dem Kerbholz: Von gefährlicher Körperverletzung über Bedrohung bis hin zu Drogenbesitz. Der letzte Strafbefehl erging erst kurz vor der Silvesternacht. "Das kann ja nicht so weitergehen", sagte die Richterin und konstatierte, dass der Angeklagte wenig beeindruckt sei, keinerlei Reue zeige. "Soll ich jetzt weinen, oder was?", war die patzige Antwort.

Auch der Geschädigte konnte sich angeblich nicht an die Geschehnisse erinnern, wohl aber daran, was er alles getrunken hatte. Richterin Roser hatte ihre Zweifel an der Glaubwürdigkeit. "Sie können doch nicht behaupten, dass Sie noch wissen, was Sie getrunken haben, aber nicht, dass Sie ordentlich was auf die Fresse bekommen haben." Er habe ein Alkoholproblem und darum Probleme mit der Erinnerung, sagte er aus und schwieg ansonsten beharrlich. Er und der Angeklagte hätten "die Sache geklärt", er habe eine Entschuldigung über Facebook erhalten und darum die Anzeige zurückgezogen. Seine Verletzungen spielte er herunter.

Sozialprognose ist ungünstig

Der Sachverhalt konnte nicht vollumfänglich geklärt werden, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Die Tritte gegen den Kopf wurden nicht bestätigt. Aber durch den Faustschlag seien erhebliche Verletzungen entstanden. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Auch der Verteidiger schloss sich an – allerdings ohne Bewährung. Richterin Roser konnte den Angeklagten nur wegen einfacher Körperverletzung verurteilen, da die Tritte nicht bewiesen wurden. Aufgrund der hohen Rückfallgeschwindigkeit und dem Verhalten des Angeklagten sei die Sozialprognose ungünstig. Der Angeklagte trägt zudem die Verfahrenskosten.