Foto: Waldenmeyer Foto: Schwarzwälder Bote

Bürgerwehr ehrt 200 Jahre alte Badische Verfassung

Vor 200 Jahren ist die Verfassungsurkunde des Landes Baden erstellt worden. Carl, Großherzog von Baden, in Bad Griesbach, unterzeichnete das Dokument. Die Bürgerwehr Wolfach erinnert am Sonntag, 26. August, an diese Geburtsstunde.

Wolfach . Eigentlich hat die Badische Verfassung ihr Jubiläum bereits am Mittwoch, 22. August. Die Historische Bürgerwehr Karlsruhe feiert das auch gemeinsam mit der Stadt und anderen Akteuren (siehe Info). Die Wolfacher richten ihre Zeremonie aber am darauffolgenden Sonntag aus und schicken wegen des ungünstigen, werktägigen Termins auch keine eigene Abordnung zum Verfassungsfest, teilt der hiesige Vorsitzende der Bürgerwehr, Tim Waldenmeyer, mit.

So werden circa zehn entsprechend uniformierte Männer der Wolfacher Bürgerwehr am 26. August auf einer Erhebung in der Stadt mit ihrer Böllerkanone stehen. Kurz nach 12 Uhr geben sie dann – was mit Bürgermeister Thomas Geppert abgesprochen ist – sechs Schüsse am Stuckhäusle beim Gassensteg ab, um die Badische Verfassung von 1818 zu ehren.

Die Gründe für diese Hochachtung? "Jetzt erst konnten die Badener sicher sein, Badener bleiben zu können, denn die Verfassung sicherte den territorialen Besitzstand gegen die Bayern, die immer noch die Kurpfalz zurückhaben wollten", erläutert Waldenmeyer. Die Verfassung sicherte zudem auch endgültig die Thronfolge gegenüber fremden dynastischen Ansprüchen.

Zukunftsweisend

"Viele der damals verabschiedeten Paragrafen haben heute immer noch Bestand, sodass man mit Fug und Recht behaupten kann, dass sie ein zukunftsweisendes Dokument war und ist", hebt Waldenmeyer hervor. Die Verfassung, die durch Staatsminister Carl Friedrich Nebenius verfasst wurde, sei die freiheitlichste der damaligen Zeit auf deutschem Boden gewesen, betont Waldenmeyer.

Aus den Untertanen wurden Bürger mit staatsbürgerlichen Rechten, was sich vor allem in vier Paragrafen widerspiegelte: "Eigentum und die persönliche Freiheit der Badener stehen unter dem Schutz der Verfassung" (13). Zudem hieß es darin: "Die Gerichte sind unabhängig" (14). Paragraf 17 besagte: "Die Pressefreiheit wird gewährt." Außerdem galt: "Jeder Landeseinwohner genießt der ungestörten Gewissensfreyheit und in Ansehung der Art seiner Gottesverehrung des gleichen Schutzes" (18).

So wandelte sich außerdem der absolutistische Staat in eine konstitutionelle Monarchie mit eingeschränkter Regierungsgewalt. Ein äußeres Zeichen für die Wertschätzung des Parlaments war der repräsentative Bau eines Ständehauses. Es war das erste Parlamentsgebäude auf deutschem Boden und so gebaut, dass jeder von der Empore aus die Tagungen der Zweiten Kammer verfolgen konnte. Von dieser Möglichkeit machten sowohl die Badener als auch Auswärtigen laut Waldenmeyer regen Gebrauch.

"Echte Demokratie"

In dieser Zweiten Kammer saßen Abgeordnete, die durch das Volk – zumindest indirekt durch Wahlmänner – gewählt wurden. Die Handwerker, Bauern und weiteren Abgeordneten waren "echte Repräsentanten des Volkes". Der "kleine Mann" verschaffte seinen Anliegen Gehör. "Das war der Schritt in die echte Demokratie", schwärmt Waldenmeyer.

Das Parlament hatte das Motionsrecht, die Regierung um eine Gesetzesvorlage zu bitten. Das neue Gremium nahm auch Petitionen eines jeden Bürgers an. Außerdem lagen bei ihm das Haushaltsrecht und Recht der Steuerbewilligung. Die Abgeordneten genossen zudem die Immunität. So ergaben sich große Diskussionen. In der Zweiten Kammer hielt beispielsweise der Ritter von Buß eine Rede gegen die Ausbeutung von Arbeitern oder es wurde die Frage thematisiert, ob der Staat eine Fabrik mit Krediten unterstützen soll. Ganz Baden verfolgte die Debatten im Ständehaus.

Was bedeutet also eine 200 Jahre alte Verfassung heute noch? "Sehr viel", antwortet Waldenmeyer, "denn sie lebt nach 200 Jahren immer noch". Die Revolution von 1848/49 verlieh ihr trotz Scheiterns viele Impulse bis hin zum Wahlrecht in der Verfassungsreform (1904). Viele ihrer Bestandteile wurden – erweitert mit dem Frauenwahlrecht – in die Badische Verfassung von 1919 übernommen. Nach dem Desaster des Nationalsozialismus lebte sie in der südbadischen Verfassung (1947), im Grundgesetz der Bundesrepublik (1948) und in der Baden-Württembergischen Landesverfassung von 1953 fort.

In Karlsruhe gibt es bereits am kommenden Mittwoch, 22. August, den Festakt "200 Jahre Badische Verfassung" vor dem Schloss. Laut Tim Waldenmeyer, Vorsitzender der Bürgerwehr Wolfach, beginnt dieser um 12 Uhr. Oberbürgermeister Frank Mentrup hält dabei eine kleine Rede. Parallel zum Verlesen der vier Paragrafen der Badischen Verfassung gibt die Historische Bürgerwehr Karlsruhe Salutschüsse ab. An dem Fest sind unter anderem auch die Stadt Karlsruhe, der Landesverein Badische Heimat und die Landesvereinigung Baden beteiligt, sagt Waldenmeyer.