Auf taube Ohren ist die Polizeianweisung bei einem 20-Jährigen gestoßen. Nach

Auf taube Ohren ist die Polizeianweisung bei einem 20-Jährigen gestoßen. Nach dem Verlust seines Führerscheins war er unerlaubt unterwegs.

Wolfach-Halbmeil (red/ms). Zunächst hatten Beamten des Polizeireviers Haslach den VW-Fahrer am Donnerstagabend kontrolliert. Die Ordnungshüter hatten ihn aufgrund eines Hinweis gegen 22.15 Uhr auf der B 294 bei Halbmeil genauer unter die Lupe genommen. Ein Alkoholtest erbrachte den Wert von mehr als einem Promille. Das hatte den Verlust des Führerscheins zur Folge. So wies die Polizei den 20-Jährigen Belgier nach der Blutentnahme an, das Autofahren auf deutschen Straßen erst einmal zu unterlassen. Dies stieß bei ihm jedoch offenbar nicht auf Gehör. Denn am Freitag geriet der unbelehrbare, junge Belgier ein weiteres Mal ins Visier einer Streifenbesatzung. Er war mit seinem Wagen kurz nach 10.30 Uhr in der Schiltacher Straße unterwegs. Nun steht dem Mann neben der Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr auch ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ins Haus.