Mehr als 50 Mal hatte sich der Landschaftsgärtner hinter das Steuer eines Wagens gesetzt - obwohl er keinen Führerschein hatte. (Symbolfoto) Foto: dpa

36-jähriger Landschaftsgärtner führt in mehr als 50 Fällen ein Auto, ohne einen Führerschein vorweisen zu können.

Wolfach/Zell - Ein 36-jähriger Landschaftsgärtner erhielt fünf Monate auf Bewährung, weil er in über 50 Fällen vorsätzlich ein Kraftfahrzeug ohne Fahrerlaubnis geführt hatte. Das Amtsgericht Wolfach ist mit seinem Urteil damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten geblieben.

Der Mann aus Zell war 2012 bei einer Polizeikontrolle aufgefallen, weil er beim Autofahren mit dem Handy telefonierte. Nach Aussage des als Zeugen geladenen 32-jährigen Polizeibeamten gab der Angeklagte den Verstoß zu, konnte seine Fahrerlaubnis jedoch nicht vorlegen. Zum eingeräumten Termin, den Führerschein beim Revier vorzulegen, erschien der Mann nicht. Trotz gewissenhafter Recherche konnte nicht festgestellt werden, wann, wo und ob der Angeklagte überhaupt jemals einen Führerschein hatte.

Dem Beamten zufolge verwickelte sich der Mann in Widersprüche, und es wurden weitere Nachforschungen bei verschiedenen Arbeitgebern und der angegebenen Fahrschule, bei der der Führerschein angeblich gemacht wurde, angestellt. Bei der Fahrschule waren aufgrund der abgelaufenen Aufbewahrungspflicht keine Unterlagen mehr vorhanden.

Bei Führerscheinstelle ging Dokument nie ein

Ein als Zeuge geladener früherer Arbeitgeber gab an, er habe ein Dokument gesehen. Es sei aber viel Zeit vergangen seither und er könne nicht mehr mit 100-prozentiger Sicherheit sagen, welches Format es hatte. Ein weiterer als Zeuge geladener Arbeitgeber räumte ein, sich den Führerschein nicht angesehen zu haben, obwohl dies Voraussetzung für die Stelle gewesen sei.

Aufgrund der Unterlagen des Zeugen konnten 57 Fahrten mit Firmenfahrzeugen aufgeführt werden, die der Landschaftsgärtner während der Arbeitszeit unternahm.

Die Ehefrau des Angeklagten sagte aus, sie habe den Führerschein gesehen, bevor er wegen eines Fahrverbots per Einschreiben an die Führerscheinstelle Freudenstadt geschickt worden sei. Dort ist auf Nachfrage jedoch nichts eingegangen, was auf den Angeklagten hinweist.

Der Landschaftsgärtner führte aus, dass er Ende vergangenen Jahres geheiratet und den Namen seiner Frau angenommen habe. Auch bei anderen Behörden habe es Probleme gegeben, ihn zu identifizieren. Die ausführliche umfangreiche Befragung ergab laut Richter Patrick Lehmann, dass keinerlei Anhaltspunkte zum legalen Erwerb der Fahrerlaubnis gegeben seien. Entscheidend für die Urteilsfindung sei das erwiesene Fahren ohne Fahrerlaubnis in 57 Fällen. Der Angeklagte sei in der Vergangenheit schon wegen mehreren Delikten aktenkundig geworden.

Der Richter hielt dem Angeklagten zugute, dass die Fahrten im Rahmen einer Arbeitsstelle erfolgten und nicht zu seinem Privatvergnügen. »Aus diesem Grund soll ihnen die Chance nicht verbaut werden, baldmöglichst den Führerschein zu machen«, so der Richter, der damit die einjährige Sperre der Staatsanwaltschaft für die Führerscheinerteilung aufhob. Zu seinen Gunsten spreche auch die momentane Arbeitsstelle im Ort, wo er keine Fahrerlaubnis benötige und stabile Lebensumstände.

Mit einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung werde dem Rechnung getragen. »Sie sind künftig dicht an der Grenze zum Freiheitsentzug«, warnte Patrick Lehmann und legte ihm eine solide Lebensführung ans Herz.