Wegen Beleidigung und Körperverletzung wurde vor dem Amtsgericht verhandelt. Foto: Beule Foto: Schwarzwälder Bote

Justiz: Angeklagter kassiert Geldstrafe für Beleidigung und Körperverletzung nach Beziehungs-Aus

Es war das emotionale Ende einer Beziehung, das die Beteiligten schließlich vor das Wolfacher Amtsgericht führte. Der Vorwurf gegen den 35-jährigen Angeklagten lautete Beleidigung und Körperverletzung.

Wolfach. Es war eine Mammut-Sitzung: Rund vier Stunden wurde vor dem Amtsgericht verhandelt. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, in der Nacht vom 13. auf den 14. März dieses Jahres seine Freundin beleidigt und in der Folge eines Streits verletzt zu haben. Gegen einen entsprechenden Strafbefehl hatte der 35-Jährige Einspruch eingelegt.

Um mit ihm über ihre Beziehung zu sprechen, fuhr die Ex-Freundin zunächst in ein Haslacher Lokal, wo der Angeklagte mit Freunden zusammensaß. Später suchten sie und der 35-Jährige gemeinsam dessen Wohnung auf, wo es schließlich zum Streit kam. In der Folge soll der Angeklagte seine Freundin am Arm gepackt haben, um sie so zum Gehen aufzufordern. Zudem soll er sie gegen den Hinterkopf und auf den Oberarm geschlagen und auch gegen die Wand gedrückt und am Hals gepackt haben. Dabei erlitt die Frau großflächige Blutergüsse.

Bereits im Vorfeld habe es heftige Wortgefechte über WhatsApp gegeben, verlas Rechtsreferendarin Alicia Wandres aus der Anklageschrift. In der Folge des Streits in der Wohnung hatte die Frau die Eltern des Angeklagten hinzugerufen. Als sie später die Wohnung verließ, sei das Hoftor verschlossen gewesen, sodass sie nicht mit ihrem Auto davonfahren konnte.

Rauer Umgangston von beiden Seiten

Die Frau erstatte Anzeige bei der Polizei und kam später mit einer Beamtin nochmals in die Wohnung, um ihre Sachen abzuholen.

Beleidigungen habe es gegeben, aber die seien von beiden Seiten gekommen, sagte der Angeklagte aus. Er räumte ein, seine Ex-Freundin am Arm gepackt zu haben. Geschlagen oder gar am Hals gepackt habe er sie aber nicht. "Sie war an dem Abend auf Konfrontation aus", meinte er. Die Beziehung sei ein ständiges Auf und Ab gewesen. Vor zwei Jahren habe er bereits wegen eines ähnlichen Vorfalls in einer früheren Beziehung vor Gericht gestanden – damals kassierte er eine Geldstrafe. "Sie versucht jetzt, das gegen mich zu verwenden", so der Angeklagte.

Auch die Eltern des Angeklagten, die als Zeugen geladen waren, sagten aus, dass es zu keinen körperlichen Übergriffen gekommen. Das sah die Ex-Freundin allerdings anders. Die Mutter habe daneben gestanden, während er sie geschlagen hat und habe alles gesehen, sagte sie aus. Sie habe sie sogar aufgefordert, nicht zur Polizei zu gehen. Während sich der Streit in der Wohnung immer weiter hochschaukelte und der Angeklagte ihre Sachen in den Hausflur schmiss, habe sie die Eltern dazugerufen, weil sie "wusste, dass es noch schlimmer werden kann", sagte sie. Sie habe es mit der Angst zu bekommen, der Griff an den Hals habe sie "wahnsinnig erschreckt." "So darf man einen anderen Menschen nicht behandeln", sagte sie.

Insgesamt sei der Ton in der Beziehung ein rauer gewesen, sagte die Frau in Hinblick auf die WhatsApp-Nachrichten, die zahlreiche Beleidigungen enthielten.

Im Hinblick auf die Beleidigungen entschied Richterin Ina Roser auf die Einstellung des Verfahrens. Für die Körperverletzung schlug sie vor, den Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Rechtsfolgen zu beschränken. Nach kurzer Beratung stimmten der Angeklagte und sein Verteidiger dem zu.

Der Verteidiger hatte dennoch erhebliche Zweifel an der Aussage der Ex-Freundin. "Wir können die Geschichte nicht ganz aufklären", gab er zu bedenken. Der Angeklagte habe aber genug von den Gerichtsverhandlungen und wolle nun mit der Geschichte abschließen.

In ihren Anträgen forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen zu jeweils 60 Euro. Der Angeklagte habe ein auffällig aggressives Verhalten gezeigt und sei mehrfach auf die Geschädigte losgegangen, merkte Wandres an. Der Verteidiger forderte ob der Zweifel, die an der Aussage der Geschädigten hatte, 40 Tagessätze zu 50 Euro. Das Urteil von Richterin Ina Roser lautete schließlich 50 Tagessätze à 50 Euro.