Martin Heinzmann (von links), Harald Haake, Hagen Neumann, Marcus Preschle, Thilo Weiss und Florian Künstle freuten sich über die Vorträge. Foto: Gewerbeverein Wolfach Foto: Schwarzwälder Bote

Vortrag: Experten aus IT- und Unternehmensberatungsbranche blicken auf die Grundverordnung / Bußgelder mit Augenmaß erteilt

Wolfach (red/lüb). Der Gewerbeverein Wolfach hat kürzlich unter Leitung von Florian Künstle vom "Beirat freie Berufe" einen Vortrag für seine Mitglieder und die Mitglieder der Nachbar-Gewerbevereine in den Räumen der Volksbank Mittlerer Schwarzwald organisiert. Thema des Abends war "Ein gutes (?) Jahr Datenschutzgrundverordnung".

Hacker-Angriff muss schnell gemeldet werden

Wie der Gewerbeverein mitteilt, sei es gelungen, mit Thilo Weiss und Marcus Preschle von "Orgateam", mit Harald Haake von "Haake und Partner" und mit Hagen Neumann von "Newconnect" hochkarätige Vortragende aus der IT- und Unternehmensberatungsbranche zu gewinnen.

Der Vorstandsvorsitzende der Volksbank, Martin Heinzmann, hieß ungefähr 25 Teilnehmer auch im Namen des Gewerbevereins willkommen und lud sie im Anschluss an die Veranstaltung zu einem Imbiss ein. In seiner Begrüßung schlug er den Bogen von dem für die Volksbank erfolgreichen Jahr 2019, in dem die Volksbank Mittlerer Schwarzwald 50 000 Kunden, 33 000 Mitglieder und 220 Mitarbeiter zählte, zu den Herausforderungen der kommenden Jahre mit Niedrig-/Negativzins und weiterer Regulatorik.

Mit diesem Stichwort übergab er an Thilo Weiss vom IT-Beratungsunternehmen Orgateam, der die Vortragenden vorstellte und in die Thematik der Datenschutzgrundverordnung einführte.

Harald Haake erläuterte dann die Grundlagen zur Verarbeitung personenbezogener Daten. "Interessant war für die Zuhörer, dass die zweckgebundene Verarbeitung dieser Daten im Rahmen eines Vertrags, auch einer Vertragsanbahnung, rechtmäßig ist und keiner gesonderten Einwilligung des Betroffenen bedarf", heißt es weiter in der Mitteilung des Gewerbevereins.

Mitarbeiterschulungen sind besonders wichtig

Im Hinblick auf die Rechenschaftspflicht führte Hagen Neumann anschließend konkrete Maßnahmen zum Umgang mit personenbezogenen Daten in einem Unternehmen aus. Hierzu gehören die Datenschutzerklärung auf der Homepage, eine Datenschutzrichtlinie zu den internen Abläufen mit den technischen und organisatorischen Maßnahmen, ein Verfahrensverzeichnis, Vereinbarungen zu Auftragsverarbeitungen, eine Risikoanalyse sowie Mitarbeiterschulungen und Dokumentation.

Marcus Preschle berichtete dann über einen Fall aus der Praxis, in dem die Daten eines Unternehmens von Hackern verschlüsselt wurden. Das Unternehmen stand unvermittelt vor einer Fülle von Problemen: Meldung des Datenlecks innerhalb 72 Stunden, Information der Betroffenen ohne Zugriffsmöglichkeit auf die gespeicherten Kontaktdaten und Sicherstellung des weiteren Betriebes gegenüber den Kunden. Ein Notfallhandbuch und vorbeugende Maßnahmen zur Sicherstellung des Betriebes bei Datenverlust oder Hackerangriffen kann sich in so einem Fall als sehr hilfreich erweisen.

Resümierend fasste Thilo Weiss zusammen, dass Vieles in der Datenschutzgrundverordnung nicht neu sei, sondern jetzt nur mit größerer Ernsthaftigkeit verfolgt wird. Viele Befürchtungen seien nicht eingetroffen. Auch wenn teilweise noch Auslegungsunterschiede zwischen den Aufsichtsbehörden der einzelnen Bundesländer bestehen, so stehen diese doch mit Rat zur Seite und handeln, insbesondere bezüglich Bußgeldern, mit Augenmaß.

Zum Abschluss dankte Künstle im Namen des Gewerbevereins den Vortragenden für ihre informativen und interessanten Ausführungen und übergab jedem ein Präsent.

Die Zuhörer dankten für die Veranstaltung mit viel Applaus und nutzten die Möglichkeit, abschließend Fragen zu stellen und mit den Vortragenden zu diskutieren.