Am 13. Dezember wird der Prozess im Wolfacher Amtsgericht fortgesetzt. Foto: Steitz

38-Jähriger steht wegen Beamtenbeleidigung und Fahrens ohne Führerschein vor Gericht. Sieben Zeugen.

Wolfach - Ein 38-Jähriger ist am Freitag vor dem Amtsgericht Wolfach gestanden. Er musste sich wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Beamtenbeleidigung in zwei Fällen verantworten. Der Angeklagte stritt jedoch alles ab.

Ursprünglich sollte dem Kinzigtäler auch noch ein Anruf zur Last gelegt werden, bei dem er einem Mann androht, ihm eine Kugel durch den Kopf zu schießen und seine Frau zu vergewaltigen. Zu Beginn des Prozesses beschloss Richterin Ina Roser aber einvernehmlich mit der Staatsanwältin, diese Tatziffer im Hinblick auf die Verurteilung des Amtsgerichts Melsungen vom 22. November, einer acht monatigen Gesamtfreiheitsstrafe, unter anderem wegen Nötigung und Beleidigung, die zur Bewährung ausgesetzt und seit Donnerstag in Kraft gesetzt wurde (siehe Info), fallen zu lassen. Der Angeklagte hatte auch noch eine SMS geschrieben und aus der Kurzfassung des Melsungener Protokolls ging nicht konkret hervor, so Roser, ob die SMS oder der Anruf verurteilt wurde.

Für drei Taten angeklagt

Somit blieben also drei Taten übrig, die die Wolfacher Justiz dem 38-Jährigen zur Last legte: Der arbeitslose Kraftfahrzeug-Mechaniker soll gemäß Anklageschrift am 6. März gegen 9 Uhr mit seinem Auto ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein, zu einem Netto-Parkplatz gefahren sein. Als die Polizisten am 13. April um 12.45 Uhr sein Fahrzeug beschlagnahmen wollten, kam es zum Wortwechsel, bei dem der Angeklagte drei Polizisten als "Hurensöhne" bezeichnete. Des weiteren habe er eine Polizistin als "Hure und Fotze" bezeichnet.

Sehr aufbrausend

Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht aufbrausend und nicht reumütig, weil er sich keiner Schuld bewusst war. "Ich bin ein Mensch, wenn ich etwas gemacht habe, stehe ich dazu, ich bin ein Mann", sagte er. Er habe Zeugen, dass er am 6. März um diese Zeit in einem Kinzigtäler Wohnstift seine Sozialstunden abgeleistet habe. Dass das Auto dennoch auf dem Netto-Parkplatz stand, erklärte er sich damit, dass ein Cousin mit seinem Wagen unterwegs gewesen sei. Beim zweiten Tatvorwurf bekannte der Kinzigtäler: "In diesem Moment war ich auf 180." Sein Verteidiger ergänzte: "Der Angeklagte will sagen, er wollte diese Personen nicht konkret beleidigen. Er hat sich echauffiert in der konkreten Lage, aber konkret wolle er diese Personen nicht beleidigen." Die Richterin fragte, ob der Angeklagte den Ausdruck "Hurensöhne" tatsächlich verwendet habe und der Angesprochene verneinte mit den Worten: "Ich habe mich beherrscht." Auch was die zweite Beleidigung betrifft, leugnete der Angeklagte den Vorwurf. "Ich war am Telefonieren. Wie soll ich Sie da beleidigt haben?", fragte er rhetorisch.

Die fünf Zeugen und weitere zwei, die zusätzlich eingeladen wurden, zeichneten aber größtenteils ein ganz anderes Bild von dem Sachverhalt. So behauptete Zeuge eins, ein Polizeihauptmeister, den Angeklagten erst auf der Straße und dann auf den Netto-Parkplatz fahren gesehen zu haben. Da es ein Auto sei, "das man nicht jeden Tag sieht", und es amtsbekannt sei, dass der Angeklagte keinen Führerschein besitze, habe er das Kennzeichen des Wagens im Kopf gehabt und eine Anzeige geschrieben.

Auffälliges Fahrzeug

Der Verteidiger wollte wissen, ob der Angeklagte ihn "100-prozentig" alleine beim Aussteigen vom Fahrersitz gesehen habe. Die Antwort des Angeklagten lautete "Ja". Obwohl sein Fahrzeug auffällig sein soll, behauptete der Angeklagte im Laufe des Prozesses: "Mit meinem Auto war niemand da." Es gebe im Ortenaukreis mehrere Wagen, die seinem gleichwertig seien und die verwechselt werden können. Zum Alibi des Angeklagten sagte die dritte Zeugin aus. Aber sie konnte keine klaren Angaben machen: Sie habe zwar in ihrer Funktion als Verwaltungsmitarbeiterin des Wohnstifts die Arbeitszeit von 9 bis 16.30 Uhr unterschrieben, habe dies aber nicht selber überprüft. Sie habe den Hausmeister gefragt, was er an Zeiten aufgeschrieben habe und der Pflegedienstleiter habe sie dann gebeten, zu unterschreiben. "Wenn der Hausmeister sagt, die Stunden sind abgeleistet, dann glaube ich das", so die Dame.

Da die vermutlich geschädigte, vierte Zeugin die Beamtenbeleidigungen nicht direkt gehört hatte, sondern nur durch Kollegen davon erfahren hatte, wurden zwei weitere Zeugen eingeladen. Der Angeklagte ging davon aus, dass die Polizisten ihn bewusst auf dem Kieker habe.

Ob der Polizist, der die Beamtenbeleidigung erlebt habe, nur eine blühende Fantasie besitze, wollte Richterin Roser vom Angeklagten wissen. "Er darf mich nicht in der Öffentlichkeit belehren", erwiderte dieser. Und: "Warum soll ich mich für etwas entschuldigen, das ich nicht getan habe? Ich habe andere Probleme."

Auto beschlagnahmt

Der sechste Zeuge schilderte die Situationen der Beamtenbeleidigungen. "Haben Sie ihn belehrt?", wollte die Richterin wissen. "Ja, wegen des ersten Tatvorwurfs natürlich", so der Zeuge, der ebenfalls Polizeibeamter ist. Das Auto sei beschlagnahmt worden, weil die Gefahr bestand, dass der Angeklagte wiederholt unerlaubt damit fahre, betonte der Zeuge. Für ihn sei es offensichtlich gewesen, dass der 38-Jährige wusste, um welchen Sachverhalt es gehe und daraufhin sagte: "Ja, es ist eh eine Hure." Auch der siebte Zeuge bestätigte, dass sein Kollege den Angeklagten belehrt habe und es dann zu erneuten Beleidigungen gekommen sei. Er habe auch gehört, wie der Angeklagte geäußert habe, dass man ihr ausrichten könne, dass sie "eine Hure oder Fotze sei."

Zwei weitere Aussagen

Die Hauptverhandlung wird am Mittwoch, 13. Dezember, ab 9 Uhr im Amtsgericht Wolfach fortgesetzt. Um mehr Klarheit in die Angelegenheit zu bringen, sind zwei weitere Zeugen geladen.

Der Bundeszentralregisterauszug vom 17. November 2017 umfasst 15 Einträge des Angeklagten. Dabei handelt es ich unter anderem um diverse Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie das am vergangenen Donnerstag in Kraft getretene, aber noch nicht rechtskräftige Urteil des Amtsgerichts Melsungen. Der 38-Jährige wurde hierbei zu einer achtmonatigen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt, unter anderem wegen Nötigung und Beleidigung. Sie wurde zur Bewährung ausgesetzt.

INFO

Einträge im Bundeszentralregister

Der Bundeszentralregisterauszug vom 17. November 2017 umfasst 15 Einträge des Angeklagten. Dabei handelt es sich unter anderem um diverse Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie das am vergangenen Donnerstag in Kraft getretene, aber noch nicht rechtskräftige Urteil des Amtsgerichts Melsungen. Der 38-Jährige wurde hierbei zu einer achtmonatigen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt, unter anderem wegen Nötigung und Beleidigung. Sie wurde zur Bewährung ausgesetzt.