Die Große Koalition hat sich auf eine Reform geeinigt. Der Interessenvereinigung „Haus und Grund“ geht das Gesetz jedoch nicht weit genug.
Berlin - Die Koalition hat sich kurz vor Ende der Wahlperiode auf eine Reform des Mietspiegel-Rechts geeinigt. Gemeinden mit über 50 000 Einwohnern sind künftig verpflichtet, Mietspiegel zu erstellen. Bislang gab es solche bindenden Vorgaben nicht. Zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels sind sowohl Vermieter wie Mieter verpflichtet, der zuständigen Behörde Auskunft zu erteilen. Die Auskunftsverpflichtung bezieht sich auf Erhebungsmerkmale wie Beginn des Mietverhältnisses, Zeitpunkt der letzten Mieterhöhung und aktuelle Miethöhe, sowie Angaben zur Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage des vermieteten Wohnraums und zur Beheizung. Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Auskunft nicht, nicht rechtzeitig, nicht richtig oder nicht vollständig erteilt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In diesen Fällen droht eine Geldbuße bis zu 5000 Euro.
Die meisten Städte im Land haben schon Mietspiegel
Mietspiegel sind ein wichtiger Bezugspunkt, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Über die Größe der Lücke, die durch die Gesetzesreform geschlossen wird, lässt sich streiten. In ihrem Gesetzentwurf, der am späten Donnerstagabend im Bundestag beschlossen werden soll, heißt es, dass von den Gemeinden mit über 50 000 Einwohnern „nur etwa 84 Prozent“ über einen Mietspiegel verfügen. Ganz gering ist der Wert aber sicher nicht. Der baden-württembergische Städtetag weist darauf hin, dass „der weit überwiegende Teil der derzeit 25 Städte in Baden-Württemberg mit mindestens 50 000 Einwohnern bereits einen Mietspiegel erstellt haben dürfte“.
Haus und Grund geht das Gesetz nicht weit genug
Ottmar Wernicke, der Geschäftsführer von „Haus und Grund Württemberg“ weist gegenüber unserer Zeitung dennoch darauf hin, dass der Geltungsbereich des neuen Gesetzes nicht weit genug ausgelegt sei. Es sollte „sich nicht nur auf Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern beziehen“, sagt Wernicke, „sondern gerade auf die Kommunen, die in der Gebietskulisse der Mietpreisbremsen liegen. Das sind in Baden-Württemberg 89 Kommunen – die meisten davon mit weniger als 50 000 Einwohner. Durch die mangelnden Mietspiegel ist dort die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete schwierig. Vermieter haben es also oft schwer, genau abzusehen, welche Mieterhöhung noch zulässig ist.
Kritik an der Bußgeldpflicht
Union und SPD begründen im Gesetz die Grenze von 50 000 damit, dass „sich Gemeinden von solcher Größenordnung durch eine Vielzahl von Wohnraummietverhältnissen auszeichnen, die eine ausreichende Datengrundlage bilden, um Mietspiegel mit angemessenem Aufwand zu erstellen“.
Wernicke kritisiert auch die vorgesehene Bußgeldpflicht. „Eine durch Bescheid durchgesetzte Auskunftspflicht wird nicht auf Akzeptanz, sondern auf Ablehnung und Skepsis bei Mietern und Vermietern stoßen“, sagte Wernicke.