Hinter der Bahnlinie entlang der Hochmeisterstraße (links) könnte in Jungingen bald gebaut werden. Foto: Beiter

Bauland ist überall knapp. Nahverdichtung ist ein Lösungsansatz. In Jungingen soll über ein Dorf-Flurneuordnungsverfahren eine bisher unbebaute Fläche für Wohnbebauung bereitgestellt werden.

 
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Wie das gehen kann, erklärte am Donnerstag Susanne Riehle in der Gemeinderatssitzung. Sie ist Amtsleiterin für Vermessung und Flurneuordnung beim Landratsamt. Ein innerörtliches Neuordnungsverfahren eröffne Möglichkeiten, bisher ungünstig geschnittene Grundstücke, unklare Rechtsverhältnisse, gemeinschaftliche Eigentumsverhältnisse oder nicht vorhandene Zufahrten zu klären oder gar einer neuen, zweckmäßigen Nutzung zuzuführen – sei es durch Flächentausche oder eine sinnvolle Erschließung.

Im Verhältnis zu einem Bebauungsplan kostet das Verfahren wenig

Und dies alles in einem recht übersichtlichen Kostenrahmen für die Kommunen, setzt man diesen ins Verhältnis zu einem ordentlichen Bebauungsplan. Die Kosten bezifferte Riehle vorsichtig kalkuliert auf unter 10 000 Euro. Schließlich müssen die Teilnehmer und die Gemeinde in diesem Verfahren nur 30 Prozent der Ausführungskosten selbst übernehmen. Der Rest kommt als Zuschuss vom Land.

Auch die eigentlichen Arbeiten übernimmt die Behörde weitgehend selbst: Dies wären Planung, Behördenkoordination, Grundstücksverhandlungen und die Beratung – selbstverständlich in enger Abstimmung mit den Grundstückeigentümern und der Verwaltung, wie Riehle versicherte. Denn als Grundvoraussetzung werde deren Einvernehmen vorausgesetzt.

„Die Bereitschaft der Beteiligten muss vorhanden sein.“ Denn anders als bei der Feld-Flurneuordnung, bei der Zwangsumlegungen möglich sind, basiere das innerörtliche Verfahren ausschließlich auf „freiwillige Vereinbarungen“.

Hochmeisterstraße hat großes Potential für eine Bebauung

Dass sich der Gemeinderat mit einem solchen Verfahren anfreunden könnte, wurde deutlich, als Bürgermeister Oliver Simmendinger konkrete Flächen für Jungingen ins Spiel brachte. Im westlichen Teil der Hochmeisterstraße von der Zollerstraße bis zum Kaufhaus Schramm sieht er großes Potential für eine bauliche Entwicklung des Ortes. Bis zu zehn neue Bauplätze könnten so zusätzlich sehr einfach über die Hochmeisterstraße erschlossen werden – vorausgesetzt, ein Großteil der rund 15 Grundstückseigentümer mache mit.

Verwaltung soll ein Dorfflurneuordnungsverfahren anstoßen

Vom Gemeinderat wurde die Verwaltung beauftragt, ein solches Verfahren anzustoßen. Wie schnell es eventuell umgesetzt werden kann, kommt nun auf die Effektivität der Gespräche und Grundstücksverhandlungen an, erklärte Riehle. Eine Anmeldung sei jährlich immer nur im September möglich.

Die Anordnung könnte dann allerdings schon im darauffolgenden Frühling erfolgen. Die Umsetzung wäre nach ihren Worten unproblematisch, weil sämtliche Verhandlungen bereits geführt wären. Schon ein Jahr nach der Anmeldung im Herbst könnte das Verfahren „durch“ sein. Ob 2024 oder 2025 – das entscheiden die Vorverhandlungen.