In den 1970er-Jahren war noch geplant, dass Schura und Trossingen einmal ganz zusammenwachsen sollten. Später wurde die Baugrenze in Richtung Trossingen mit der Bebauung der Nordseite der Hohenbergstraße beschlossen. Foto: Ingrid Kohler

Wohnbaupolitik früher und heute: In den 1970er-Jahren sollten Schura und Trossingen zusammenwachsen. Derzeit gibt es in Schura rund 40 voll erschlossene Bauplätze in privatem Besitz. Der Bedarf wächst unterdessen immer weiter.

Die Bevölkerung des Ortsteils Schura wächst, somit ist auch mehr denn je Wohnraum erforderlich.

 

Insbesondere in den letzten zehn Jahren sei es auffallend, dass es mehr Geburten als Todesfälle und mehr Zu- als Wegzüge gab, so Ortsvorsteher Wolfgang Schoch, der im Rahmen der jüngsten Ortschaftsratssitzung über die Wohnbebauung in Schura berichtete und dabei bis ins Jahr 1955 zurückblickte.

Damals bekam der Ort mehr als 100 Kriegsflüchtlinge zugewiesen und der Bebauungsplan Kreuzäcker I wurde erstellt, gefolgt von Brühl I im Jahr 1957, zehn Jahre Später Kreuzäcker II und Rämlisbühl im Jahr 1971.

Schon früh ein Plan

Noch vor dem Zusammenschluss mit der Stadt Trossingen beschloss die selbstständige Gemeinde Schura einen Flächennutzungsplan, der vom Bauplanungsamt des Landratsamtes Tuttlingen im Januar 1971 aufgestellt worden ist. Er umfasste für die kommenden 20 Jahre eine Fläche für Wohnbebauung und Gewerbe von 41 Hektar, ausgehend von einem jährlichen Bevölkerungszuwachs von fünf Prozent.

Interessant sei, so Schoch, dass der Beschluss von einem Gemeinderat gefasst wurde, der nahezu vollständig mit Landwirten oder ehemaligen Landwirten besetzt war. „Dies wäre heute undenkbar“, denn wäre dieser Plan vollumfänglich umgesetzt worden, wäre Schura im Wohn- und Gewerbebereich doppelt so groß geworden.

Doch in den Folgejahren wurden die vorgesehenen Flächen nur teilweise in Bauland umgewandelt. Insgesamt etwa ein Drittel, und zwar Kellenbach 1974, Brühl II 1974, Gehren 1976, Hohenbergstrraße 1983, Rübenäcker 1992, Brühl III 1993. Geplant war auch Brühl IV im Jahr 2006, das wurde aber nicht umgesetzt.

Regelrechter Aufbruch

Mit der Eingemeindung habe in Schura bezüglich Wohnbaupolitik eine Aufbruchstimmung stattgefunden. „Schura sollte in den 1970er- und 1980er-Jahren zu einem größeren Wohngebiet von Trossingen werden“.

Der Begriff Flächenfraß sowie naturschutzrechtliche Belange seien damals noch nicht in aller Munde gewesen.

Ganz im Gegenteil: „Es gab Überlegungen, dass Schura und Trossingen zusammenwachsen sollten“.

Hiervon habe man sich später verabschiedet und die Nordseite der Hohenbergstraße als Baugrenze beschlossen und einer weiteren Bebauung Richtung Trossingen später eine Absage erteilt.

Maximal ein Dachgeschoss

So großzügig wie die früheren Bebauungspläne hinsichtlich der Bauplatzgröße mit mindestens 600 Quadratmetern waren, so gehoben seien zu damaligen Zeiten auch die Wohnhäuser gewesen.

Nahezu in allen Baugebieten, mit zwei Einzelausnahmen, war die eingeschossige Wohnbauweise vorgeschrieben, also Einfamilienhäuser mit maximal einem Dachgeschoss.

Neben der einheitlichen Firstrichtung in den Straßenzügen waren auch die Farben der Ziegel, der Traufhöhen, der Knickstockmaße, die Einhaltung der Baufenster bis hin zur Art der Umzäunung vorgegeben.

„Alles Fakten, mit denen wir es heute mit den Anträgen auf Befreiungen wieder zu tun haben“, so der Ortsvorsteher.

Heute viele Befreiungen

Die häufigsten Gründe solcher Anträge seien beispielsweise die Überschreitung der Baugrenze bei einem familienbedingten Anbau oder der Bau von Carports, weil heute fast jede Familie über mehrere Fahrzeuge verfüge.

Bei Neubauten sei es die Änderung der Firstrichtung, da bei Neubauten PV-Anlagen zwingend vorgeschrieben sind.

Bei der Dachziegelfarbe kommen Modetrends in Spiel und beim familienbedingten Ausbau von Dachgeschossen würden viele Bauherren am liebsten das Gebäude zum zweigeschossigen Wohnhaus aufstocken, obwohl nur eingeschossig erlaubt ist. Mit solchen Beispielen hatte sich der Schuraer Ortschaftsrat in den beiden letzten Jahren verstärkt zu befassen, wobei es stets galt, nicht nur die Interessen des Bauherren zu berücksichtigen, sondern auch die der Nachbarschaft und ob die Änderung mit dem Bebauungsplan in Einklang zu bringen ist und das Baugebiet mit seinem Gesamtbild und Gesamteindruck auch weiterhin attraktiv und wohnlich zu erhalten.

Ein Ausblick des Ortsvorstehers

Das Dilemma
Für die kommenden Jahre gelte es die Verantwortung zukunftsweisender Bebauungspläne zu erstellen, betonte der Ortsvorsteher mit Blick auf eine schwierige Aufgabe, denn „schreiben wir zu viel hinein, werden später vermehrt Änderungsanträge eingehen, schreiben wir zu wenig hinein, besteht die Gefahr eines unkontrollierten Bauwachstums“. Die Belange
Beachtung finden müsse auf alle Fälle die Folge des Klimawandels mit Starkregen, außerdem naturschutzrechtliche Belange sowie immissionsrechtliche Vorgaben und die Auswirkungen auf den Straßenverkehr. Die Baulücken
Aus Sicht des Ortsvorstehers müsste darauf geachtet werden, dass die Baugebiete zügiger bebaut werden, damit nicht wieder über Jahre hinweg etliche Baulücken entstehen. „Derzeit haben wir in Schura noch an die 40 voll erschlossenen Bauplätze, die nicht an den Markt kommen, weil sie in privater Hand zurückgehalten werden“. Die Baulandpreise
Im Jahr 2000 seien die Bauplätze im Baugebiet Rübenäcker voll erschlossen mit 150 Euro pro Quadratmeter gehandelt worden. Heute habe sich mit 288 Euro der Quadratmeterpreis fast verdoppelt, so Wolfgang Schoch. Die Flächennutzung
Sollte der Flächennutzungsplan 2037 in Bälde Rechtskraft erlangen, stünden auf der Gemarkung Schura insgesamt 12,77 Hektar freies Land zur weiteren Planung für die Wohnbebauung zur Verfügung.