Der Gemeinderat von Bad Liebenzell hat eine Satzung für die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte beschlossen. Neben einer Hausordnung ist nun geregelt, wie viel die Stadt für die Unterbringung dieser Menschen bekommt.
Wie jede andere Kommune muss auch Bad Liebenzell gemäß eines Verteilerschlüssels Geflüchtete aufnehmen. Diese kommen dann in einer sogenannten Anschlussunterbringung unter, welche die Stadt betreibt. Davor kommen sie über Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes in eine Gemeinschaftsunterkunft in einem Landkreis. Letztere gibt es auch in Bad Liebenzell. Die Stadt hat mit diesen aber weder finanziell noch organisatorisch etwas zu tun. Gleiches gilt für die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Asylbewerber (UMA), wie es sie im ehemaligen Hotel am Badwald gibt.