Für das geplante genossenschaftliche Wohnprojekt in der Hausener Straße in Zimmern muss ein Bebauungsplan erstellt werden. Foto: Weisser

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Wohnprojekt in der Hausener Straße wird nicht gefordert – dafür aber gewünscht.

Zimmern o. R. - Für das in Form einer Genossenschaft vorgesehene Wohnprojekt in der Hausener Straße in Zimmern hat der Gemeinderat die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans bei einer Gegenstimme beschlossen.

Die Bauleitplanung kann im vereinfachten Verfahren gemäß Paragraf 13b Baugesetzbuch (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) erfolgen. Das bedeutet: Eine frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wäre nicht erforderlich. Ebenso würde keine Umweltprüfung verlangt. Die Durchführung einer artenschutzrechtlichen Relevanzuntersuchung reiche aus, hieß es.

Ein sensibler Bereich

Die Baurechtsbehörde auf dem Landratsamt habe eine Bauleitplanung gefordert, informierte der Zimmerner Bauamtsleiter, Georg Kunz.

Ratsmitglied Winfried Praglowski lehnte das vereinfachte Verfahren ab. Er bestand auf einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Seine Begründung: Es handle sich in der Hausener Straße um einen "sensiblen Bereich". Auch beim Bebauungsplan "Pulverweg", so sein Hinweis, sei ein Umweltverträglichkeitsverfahren erfolgt. "So sollten wir es auch hier machen", meinte er. Er monierte des Weiteren, dass bisher noch keine Höhenangaben zum geplanten Vorhaben vorlägen.