An der H.A.U. sollen weitere Stellplätze entstehen – und vielleicht bestehende Sanitäranlagen mitgenutzt werden? Foto: Wegner

Wo greift Schramberg künftig an, um im Wohnmobiltourismus-Bereich attraktiver zu werden? Die Entscheidung hierzu wurde am Donnerstag aus zwei Gründen vertagt.

Schramberg - Zunächst einmal gab es ein Lob für Veronika Schneider von der Stadtplanung, die das Thema in den vergangenen Wochen aufgearbeitet hatte: "Das grenzt ja an eine Doktor-Arbeit. Vielen Dank für diese detaillierte Vorstellung", sagte Jürgen Kaupp (CDU), nachdem Schneider die fünf Stellplatz-Vorschläge der Verwaltung und ihre Erarbeitung derer vorgestellt hatte. Auch Emil Rode (Freie Liste) lobte: "Top Präsentation."

"Heißes Eisen" erst vorbesprechen

Die Gründe, warum über die Wohnmobilstellplätze dann aber nicht gleich im Ausschuss für Umwelt und Technik entschieden wurde, legte Kaupp gleich dar: So möchten die Gemeinderatsfraktionen die Vorschläge zu diesem "heißen Eisen" nun erst intern beraten. Außerdem sollen die Stellplatzvorschläge in Tennenbronn und Waldmössingen auch erst in den dortigen Ortschaftsräten thematisiert werden. Wenn diese beiden Vorgaben erledigt sind, soll der Gemeinderat in der Januarsitzung entscheiden. Damit konnten alle mitgehen.

Fünf kommen raus

Sie habe alle 26 potenziellen bisher im Diskurs gestandenen Flächen in Schramberg in Betracht gezogen, hatte Schneider zuvor ihre Ausführungen begonnen. Untersucht habe sie dabei das Umfeld – also Nähe zu Gastronomie, Einzelhandel, Kulturangeboten und Zentrum. Die Auswertung habe sie auf Datenblättern gesammelt und die Flächen dann in drei Priorisierungsgruppen eingeteilt. Heraus kamen rund 14 neue Stellplätze in Tennenbronn bei den Tennisplätzen, sieben in der H.A.U., acht bis zehn an der Wittumschule, 23 (langfristig gesehen) im Wittum-Gelände sowie sechs zusätzliche an der Kastellhalle.

Nicht die "schnelle Lösung"

Zudem gab Schneider einen "Exkurs zum rechtlichen Hintergrund" und erinnerte, dass bei drei und weniger geplanten Stellplätzen die "Planungshilfe zu Reisemobil-Stellplätzen" zum Erstellen der sogenannten und in Schramberg bereits vorhandenen Transitstellplätzen herangezogen werden kann. "Also hinfahren, schlafen und morgens wieder weiter", so Schneider. Alle von der Stadt vorgeschlagenen Flächen werden größer als drei Stellplätze sein, sagte die Stadtplanerin: Also gelte, um rechtssicher vorzugehen, die Campingplatzverordnung (CPIVO) des Landes Baden-Württemberg. Rechtliche Vorgaben dabei: Mindestzufahrtsgröße von 5,5 Meter, Mindestgröße von 70 Quadratmeter und das Errichten von Sanitäranlagen. Auch die Lösung, auf kommunalen Parkplätzen "nur" mit dem Erlass einer straßenrechtlichen Sondernutzungssatzung vorzugehen, sei mit großer Rechtsunsicherheit verbunden.