Der Großeinsatz in der Sulzbachstraße liegt nun schon eine Woche zurück. (Archivfoto) Foto: Suhr/Feuerwehr Oberndorf

Die Welle der Solidarität nach dem verheerenden Wohnhausbrand in der Sulzbachstraße ist riesig. Die Polizei gibt nun Aufschluss über die weitere Vorgehensweise vor Ort.

Wenn die Hausbewohner nach dem großen Brand in der Sulzbachstraße auch vor dem Nichts stehen: Eine gute Nachricht gibt es, wie wir von der Polizei erfahren. Der 52-jährige Hausbewohner, der beim Versuch, das Feuer zu löschen, verletzt wurde und in eine Klinik geflogen werden musste, hat diese mittlerweile verlassen und hält sich bei Angehörigen auf.

 

Das Feuer war am Abend des 7. Januar im Dachgeschoss des Mehrfamilienhauses ausgebrochen und hatte zu einem Großeinsatz der Feuerwehr geführt, die auch in den Folgetagen nicht zur Ruhe kommen sollte. Immer wieder entzündeten sich kleine Glutnester, auch, als das Dach in Teilen bereits abgetragen war.

Brandursache noch unklar

Zur Brandursache kann die Polizei auch eine Woche später noch nichts mitteilen. „Die Ermittlungen sind noch immer im Gange“, erfahren wir. Und auf die Frage, ob Brandstiftung ebenfalls in Betracht kommt: „Die Ermittlungen laufen aktuell noch in alle Richtungen.“

Seit das Dach abgetragen wurde, habe man Zeugen vernommen, Spuren gesichert und den Brandort mittels Drohne erkundet, erklärt Nicole Minge, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Konstanz, auf Nachfrage unserer Redaktion. „Eine erste Einschätzung war somit möglich. Derzeit wird geprüft, ob der Brandschutt noch begutachtet werden wird.“

Gebäude ist einsturzgefährdet

Ein Sachverständiger habe das Gebäude als einsturzgefährdet klassifiziert, so Minge. Ein Betreten sei aktuell also noch nicht möglich. Und teilt außerdem mit: „Diese Woche kommt ein weiterer Sachverständiger, der beurteilen muss, ob eine Absicherung des Hangs erforderlich ist.“

Wie es nach der Beurteilung mit dem Gebäude weitergehe, liege bei der Versicherung und ihrer Prognose zu dessen Wirtschaftlichkeit, erklärt die Polizeisprecherin weiter.

Brandort ist freigegeben

Auf die Frage, wann der Eigentümer wieder Zugriff auf das Gebäude haben wird, heißt es, der Brandort sei bereits formell freigegeben worden, damit die Feuerwehr autonom und schnell reagieren könne, Stichwort: „Gefahrenabwehr vor Strafverfolgung“.

Die Polizei hat die Zugänge – sie liegen ohnehin hinter einem Bauzaun – versiegelt. Foto: Schnekenburger

Und ist der Eigentümer damit nun auch wieder für die Verkehrssicherung rund um das Gebäude zuständig? Das bejaht Minge und führt die Freigabe des Brandorts als Grund an.

Der Eigentümer stehe dabei im engen Austausch mit der Polizei und der Feuerwehr. Und das Fazit der Polizei lautet: „Unseres Erachtens ist die Situation vor Ort, in Anbetracht des Sachverhalts, in Ordnung.“