Wer soll künftig in Bochingen bauen dürfen? Über die Vergaberichtlinien herrscht weiter Uneinigkeit. Foto: Reimer

Eigentlich ging es „nur“ um den Verkauf eines Grundstücks im Bochinger Baugebiet „Im Gehrn“. Doch im Verwaltungsausschuss gab es dafür kräftig Gegenwind.

 
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Bereits in der vergangenen Gemeinderatssitzung im Februar wurde bekanntgegeben, dass im Baugebiet „Im Gehrn“ doch noch drei Bauplätze zur Verfügung stehen, nachdem die Interessenten abgesprungen waren. Beim Abklappern der ursprünglichen Interessentenliste habe es eine positive Rückmeldung gegeben, teilte Lothar Kopf, Erster Beigeordneter, damals mit. Der Verwaltungsausschuss sollte nun darüber beraten, ob ein 541 Quadratmeter großes Grundstück für rund 103 000 Euro an diesen Interessenten verkauft werden soll.

Bauplätze „aus der Hand gerissen“

Das Thema wurde vergangene Woche bereits im Bochinger Ortschaftsrat beraten. Ortsvorsteher Martin Karsten (CDU) erklärte, dass das Bochinger Gremium sich gegen den Verkauf ausgesprochen hatte. „Die Bauplätze wurden uns aus der Hand gerissen“, rief Karsten in Erinnerung. Bereits 2021 sprach sich der Ortschaftsrat dafür aus, die Vergaberichtlinien zu ändern, damit es nicht mehr zu diesem schnellen Abverkauf komme. Dieser Antrag wurde letztlich im Gemeinderat aber abgelehnt. Die Vergaberichtlinien sollten dann nach der Vermarktung des ersten Bauabschnitts erneut beraten werden, hieß es damals.

Der Ortschaftsrat sehe nun die Chance, bereits jetzt die Vergaberichtlinien zu ändern, damit man die Vermarktung besser steuern könne, so Karsten. Die Bauplätze sollen nicht mehr so schnell verkauft werden, zudem sollen Bochinger Familien zum Zug kommen. In den neuen Vergaberichtlinien soll dann beispielsweise die Teilhabe am Vereinsleben berücksichtigt werden, so Karsten. Auch eine jährliche Begrenzung der verkauften Bauplätze soll festgelegt werden.

Antrag bereits beraten

Lothar Kopf erinnerte daran, dass die jährliche Begrenzung bereits 2021 beraten und abgelehnt wurde. Er halte eine erneute Beratung daher für nicht sinnvoll. Zudem seien Kommunen bereits vor Gericht gelandet, weil die übermäßige Bevorzugung Einheimischer als rechtswidrig erachtet wurde. Kopf befürwortete die derzeitigen Vergaberichtlinien.

Dieter Rinker (FWV) merkte an, dass sich die Situation auf dem Markt geändert habe. Bauen sei deutlich teurer geworden. Das sei auch der Grund, warum die Bauplätze zurückgegeben wurden. Mit einem weiteren Ansturm auf Bauplätze sei auf absehbare Zeit wohl nicht zu rechnen.

Die letzten baureifen Grundstücke

Kopf gab bekannt, dass sich für die anderen beiden Bauplätze inzwischen auch vier Interessenten gemeldet hätten. Es handle sich derzeit um die einzigen erschlossenen Bauplätze im Stadtgebiet, die zum Verkauf stehen.

Thorsten Ade (CDU) war der Ansicht, dass man nun für alle drei Baugrundstücke unter den Interessenten nach den bisherigen Richtlinien vergeben sollte. Ein Interessent sollte nicht bevorzugt werden, nur weil er auf der ursprünglichen Liste stand und früher als die anderen sein Interesse bekundet hatte. „Wer zuerst kommt, baut zuerst“ stehe nicht in den Vergaberichtlinien, so Ade.

Richtlinien werden noch mal beraten

„Es handelt sich um Richtlinien. Richtlinien sind Grundsätze, von denen man auch abweichen kann“, sagte Bürgermeister Hermann Acker. Bei drei Gegenstimmen sprach sich der Ausschuss mehrheitlich dafür aus, das Grundstück an den Interessenten zu verkaufen. Das Thema Vergaberichtlinien ist aber noch nicht vom Tisch: Auf Antrag von Martin Karsten soll deren Änderung in einer der kommenden Gemeinderatssitzungen beraten werden.