Kann in Horgen das Gebiet „Auf Eck“ (linkerhand der Kreisstraße) nach der Erweiterung des Zimmereiunternehmens auf der gegenüberliegenden Straßenseite doch noch in den Flächennutzungplan mitaufgenommen werden? Foto: Weisser

Ein neues Lärmschutzgutachten könnte den Weg für ein Wohnbaugebiet in Horgen ebnen. Die geplante Betriebserweiterung verändert die Situation.

Bringt die geplante Erweiterung eines Horgener Zimmereiunternehmens entlang der Kreisstraße Richtung Flözlingen für die zukünftige Wohnbauentwicklung im Zimmerner Teilort eine Kehrtwende?

 

Der im Jahr 2020 wegen möglicher Lärmemissionen abgelehnte Bereich „Auf Eck“ könnte nach der Expansion des Unternehmens wieder eine Option werden. Denn die neuen Gebäude würden einen ‚Lärmriegel‘ zum möglichen Wohnbaugebiet ‚Auf Eck‘ bilden. So hieß es in der Vorlage der Verwaltung.

Vor fünf Jahren hatte sich der Horgener Ortschaftsrat bei den Beratungen zum Flächennutzungsplan widerwillig auf das Gebiet „Vordere Steig“ fixiert. Das Gebiet „Auf Eck“ war aus der Rahmenplanung genommen worden. Entscheidend war die Aussage in einem Schallschutzgutachten, dass eine Wohnbebauung „Auf „Eck“ wegen der Lärmsituation nicht in Betracht komme. Die Lärmemissionen der Zimmerei und des damals im Raum stehenden Wohnmobil-Abstellplatzes galten als zu hoch für eine Wohnbebauung.

Zimmerei plant große Erweiterung

Nun will die ortsansässige Zimmerei ihren Betrieb umfassend erweitern. Dazu bedarf es aber einer Änderung des bestehenden Bebauungsplans „Schlenkertwiesen 3. Änderung, 2. Erweiterung“. Davon betroffen wäre eine Fläche von 11 552 Quadratmetern. Auf einem Grundstück müsste das Baufenster um 1 140 Quadratmetern erweitert werden.

Im Zuge der Bebauungsplanänderung sollen zudem die zum Teil veralteten Festsetzungen auf den neuesten Stand gebracht werden. Das Verfahren wäre im Rahmen der Innenentwicklung nach Paragraf 13a Baugesetzbuch durchzuführen – ohne eine tiefergehende Umweltprüfung.

Gemeinderat begrüßt das Vorhaben

Ortschaftsrat und Gemeinderat begrüßen die Erweiterungsabsichten und haben das Expansionsvorhaben der Firma einstimmig befürwortet. Die Verfahrenskosten müsste der Grundstückseigentümer tragen. Die Details würden in einem städtebaulichen Vertrag zwischen Gemeinde und dem Vorhabensträger geregelt.

Auch nötige Flächen für Ausgleichsmaßnahmen hätte der Grundstückseigentümer bereit zu stellen. Der Vorhabensträger wünsche sich eine zügige Bearbeitung der Bebauungsplanänderung, war in der jüngsten Gemeinderatssitzung zu hören. Das Unternehmen beabsichtigt, zuerst an der südlichen Grundstücksecke ein Verwaltungsgebäude zu errichten. Danach soll der Bau einer Produktionshalle sowie eines Außenregals entlang der Kreisstraße folgen.

Gutachten basiert auf theoretischen Berechnungen

Gemeinderat Matthias Teufel („ein fragwürdiges Gutachten“) kritisierte die damalige Ermittlung der Emissionswerte. Die Verwaltung wies darauf hin, dass das Gutachten, so wie es allgemein üblich sei, auf theoretischen Berechnungen basierte - und nicht auf tatsächlichen Messungen.

Weitere Aussage von Bürgermeisterin Carmen Merz: Solche Gutachten hätten nur eine begrenzte Bestandszeit. Nach fünf Jahren müsse ein neues Gutachten erstellt werden. Und darauf baut jetzt die Verwaltung. Die Lärmschutzsituation ändere sich durch die geplante Firmenerweiterung.

In Horgen kann die Gemeinde derzeit keinen Bauplatz mehr anbieten. Es sei längst nicht gesichert, dass das im Flächennutzungsplan ausgewiesene Gebiet „Vordere Steig“ tatsächlich erschlossen werden könne, gibt Ortsvorsteherin Frauke Ohnmacht zu bedenken. Aus naturschutzrechtlichen Belangen werde es jedenfalls sehr schwierig. Leerstehende Gebäude und Baulücken gebe es zwar in Horgen– doch die Grundstücke befänden sich in privater Hand.