Derzeit werden die Bescheide für die Grundsteuer verschickt – erstmals nach neuer Berechnung. (Symbolbild) Foto: magele-picture - stock.adobe.com/Gerhard Ledwinka

Was lange vorbereitet wurde wird nun zur Realität. Im Januar werden den Bürgern die Grundsteuerbescheide auf Basis der neuen Gesetzeslage zugestellt. Die Stadt erklärt schon im Vorfeld, was es mit der Grundsteuerreform auf sich hat.

Der Gemeinderat Wildberg hat jüngst über die Grundsteuer-Hebesätze der Schäferlaufstadt entschieden – pünktlich zum Inkrafttreten der Grundsteuerreform zum 1. Januar. Die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer wird sich dadurch maßgeblich verändern, weshalb sich auch die Hebesätze nicht mehr mit denen aus den Vorjahren vergleichen lassen.

 

Schon 1995 sollte die Grundsteuer nur noch „übergangsweise“ in ihrer bisherigen Form erhalten bleiben. Eine Arbeitsgruppe entwickelte daraufhin einen Reformvorschlag mit wertorientierter Bemessungsgrundlage, die auf dem Bodenwert und einem pauschalierten Gebäudewert fußen sollte.

2018 kam das Bundesverfassungsgericht zu dem Schluss, dass das bisherige Vorgehen verfassungswidrig sei und nicht den tatsächlichen Wert der Grundstücke abbilde. Zudem würden gleichartige Grundstücke dadurch unterschiedlich besteuert. Für die neue Besteuerung ermittelten zunächst die unabhängigen Gutachterausschüsse der Kommunen die Bodenrichtwerte. Eigentümer mussten ihre Grundsteuererklärungen abgeben und die Finanzämter mussten die Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide erlassen.

Eigene Regelung in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg wendet hier eine eigene, von der Bundesregelung abweichende Berechnung an. Damit fehlte zur finalen Berechnung der Grundsteuer, die jeder Eigentümer zahlen muss, nur noch der Hebesatz der Kommune.

„Die Neubewertung sämtlicher wirtschaftlicher Einheiten des Grundbesitzes führt jedoch unweigerlich zu individuellen Belastungsverschiebungen zwischen den einzelnen Steuerobjekten“, schreibt das Bundesfinanzministerium. Heißt: Durch die neue Bemessungsgrundlage werden beispielsweise Wohnungseigentümer voraussichtlich entlastet, während Einfamilienhaus-Eigentümer mit großen Grundstücken mit einer höheren Belastung rechnen müssen.

Besonders hart trifft es Eigentümer von Baulücken (sogenanntes baureifes Land) – so war es vom Gesetzgeber gewollt. Stadtverwaltung und Gemeinderat haben daher darauf verzichtet, zusätzlich auch noch eine Grundsteuer C zu erheben, die Baulücken mit einem noch höheren Hebesatz besteuert hätte.

Wer ist wofür zuständig?

Wer Fragen zu seinem Bodenrichtwert hat, kann sich an den Gutachterausschuss wenden. Grundsteuerwert beziehungsweise Grundsteuermessbetrag wurden vom Finanzamt ermittelt und mit Bescheid mitgeteilt. Bei Fragen oder Einwendungen dazu ist das Finanzamt der richtige Ansprechpartner. Die Kommune ist an den Grundsteuermessbescheid gebunden – auch dann, wenn Einspruch dagegen eingelegt wurde.

Das Zurückziehen des Lastschriftmandates gilt nicht als Einspruch. Auch bedeutet ein eingelegter Einspruch keinen Zahlungsaufschub, die Steuer muss dennoch bezahlt werden, bis der Bescheid gegebenenfalls von Amts wegen geändert wird. Wer nicht bezahlt, riskiert Mahn- und Säumnisgebühren.

Ein Widerspruch per E-Mail genügt nicht, es bedarf der Schriftform, das bedeutet mit persönlicher Unterschrift oder qualifizierter elektronischer Signatur (per Post oder eingescannt als Mailanhang).

Stadt bearbeitet rund 7500 Bescheide

Die Bescheide mit dem tatsächlich zu zahlenden Betrag ergehen mit Datum 20. Januar 2025. Die Stadtverwaltung Wildberg bearbeitet und verschickt in diesem Zuge rund 7500 Bescheide. Die Mitarbeiter des Steueramts bitten daher darum, von persönlichen oder telefonischen Anfragen abzusehen und stattdessen eine E-Mail an steueramt@wildberg.de zu schicken. Zuständig ist die Stadtverwaltung allerdings nur für den Hebesatz.

Dieser basiert auf einem Gemeinderatsbeschluss und kann daher auch nicht geändert werden. Bereits jetzt ist ein hohes Aufkommen an Anfragen zu verzeichnen, weshalb die zuständigen Mitarbeiter um Geduld bei der Bearbeitung bitten, zumal eine Systemumstellung durch das Rechenzentrum die Situation noch verschärft hat.