Bauen im Bestand hat durchaus seinen Reiz und bietet allerlei Vorteile. In einer kleinen Serie stellen wir Familien vor, die sich in der Innenstadt und in der Au ihren Traum verwirklicht haben. Zum Auftakt gibt es Infos zu den Sanierungsgebieten und Fördermitteln.
Schmale Treppenaufgänge, viele Stufen, niedrige Decken... In vielen historischen Gebäuden in der Innenstadt lässt sich zwar vortrefflich Geschichte atmen, aber wer sich hier überlegt, solch ein historisches und denkmalgeschütztes Haus zu seinem Wohntraum zu machen, der hat vermutlich manche Herausforderung zu meistern und auch Kompromisse einzugehen.
Und dennoch ist das Interesse groß. Bauen im bestand hat durchaus seinen Reiz. Und gerade wohl auch bei jungen Familien.
In unserer Serie stellen wir einige davon vor und zeigen auf, wie sie sich ihren Traum vom eigenen Heim verwirklicht haben.
Attraktiv ist das derzeit sicherlich auch aufgrund der Sanierungsmittel, die die Stadt zusätzlich zu Fördermitteln von Bund und Land zur Verfügung stellt.
Die Fördergelder
Eine Nachfrage bei der Stadtverwaltung hat ergeben, dass die Förderung beliebt und nachgefragt ist. So wird beispielsweise beim Sanierungsgebiet Stadtmitte jeweils alle zwei Jahre ein Aufstockungsantrag gestellt. Zuletzt wurde das Sanierungsgebiet bis 2026 vom Regierungspräsidium verlängert, ein Antrag auf Verlängerung um weitere zwei Jahre ist bereits gestellt.
Das Sanierungsgebiet In der Au ist noch bis April 2029 bewilligt. Mit der zweiten Gebietserweiterung konnte die Stadt das Areal der ENRW Betriebsgebäude sowie die Vögelinsmühle mit aufnehmen, was mit Blick auf die Landesgartenschau viele Vorteile und vor allem finanzielle Unterstützung für Sanierungsmaßnahmen bietet.
60 Prozent der Fördergelder kommen von Bund und Land, 40 Prozent steuert die Stadt Rottweil bei. Pro sanierter Nutzungseinheit sind 20 000 Euro Grundförderung möglich. Die Stadt kann diesen Zuschuss auf bis zu 30 000 erhöhen, wenn die geplanten Maßnahmen den Zielen der Stadtsanierung besonders entgegenkommen.
Bei einem Wohnhaus mit fünf Wohnungen ist so beispielsweise ein Zuschuss von 100 000 bis 150 000 Euro zu holen. Zudem kann nach dem Einkommensteuergesetz eine erhöhte steuerliche Abschreibung von privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen geltend gemacht werden.
In der Au
„Die Mitwirkungsbereitschaft der Privateigentümer ist sehr hoch“, ist von Seiten der Stadt zu erfahren. Die Beratung und Abstimmung in gestalterischer Hinsicht mit privaten Bauherren zur Modernisierung ihrer Gebäude habe einen hohen Stellenwert. Die vertraglich vereinbarten Gesamtkosten, die seitens von Privateigentümern in der Au bislang investiert wurden, belaufen sich auf gut zwei Millionen Euro.
Die dafür seitens der Stadt für diese Maßnahmen vereinbarten Zuschüsse belaufen sich auf 295 644 Euro.
Die im Sanierungsgebiet erfolgten Investitionen durch Neubaumaßnahmen im Rahmen von privaten Ordnungsmaßnahmen liegen bei 1,25 Millionen Euro, wofür Zuschüsse in Höhe von 56 635 Euro ausbezahlt wurden.
In der Stadtmitte
Das Sanierungsgebiet „Stadtmitte“ wurde 2016 festgesetzt und hat seither eine erfreuliche Entwicklung in Bezug auf die Förderung privater, aber auch kommunaler Erneuerungsmaßnahmen gemacht, beispielsweise beim Bau des Parkhauses Stadtmitte Süd, der Sanierung der Konzertmuschel im Stadtgraben, beim zweiten Bauabschnitt im Heiligkreuzort und manchem mehr.
Weitere Infos gibt es im Internet unter www.sanierungsgebiete-rottweil.de.