In Oberlengenhardt darf eine Doppelgarage gebaut werden, obwohl das Baufenster überschritten wird. Doch die Landesbauordnung gibt das her. Foto: Thomas Fritsch

Bebauungspläne sind dazu da, damit Bauherren wissen, woran sie sich halten müssen. Doch mitunter ist das Baurecht großzügiger, als so manche Festlegung im Bebauungsplan. Dies wird an einem Fall in Oberlengenhardt deutlich.

So plant ein Bauherr im Waldhufenweg (Hausäcker) in Oberlengenhardt ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage. Das ist zunächst einmal nichts Besonderes. Doch die Doppelgarage liegt teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Auf die Garage kommt auch ein Wohnstockwerk.