Ein teures Fleckchen Erde kann das eigene Grundstück für viele Hechingerinnen und Hechinger sein. Der Gemeinderat hat den Hebesatz für die Grundsteuer B im Herbst 2024 auf 400 Prozent angehoben. Das Bild entstand im August 2024 von der Burg aus. Foto: Alexander Kauffmann

Der Hechinger Verwaltungsausschuss hat einen Antrag der Freien Wähler abgeschmettert: Das Gremium will den Hebesatz für die Grundsteuer B nicht nach unten korrigieren.

Irritiert zeigen sich die Freien Wähler beim Thema Grundsteuer. Das Ziel der Hebesatz-Erhöhung aus dem Jahr 2024: die Einnahmen der Stadt auf gleichbleibendem Niveau halten. Allerdings zeigt sich inzwischen: Die Kämmerei nimmt spürbar mehr Geld ein als zuvor angenommen.

 

Bereits im Februar dieses Jahres haben die Freien Wähler durchblicken lassen, einen Antrag auf Senkung des Hebesatzes zu stellen – dies haben sie bei der Sitzung des Verwaltungsausschusses getan.​ Es geht bei dem Thema um nichts weniger als die „politische Glaubwürdigkeit“. Das hat Werner Beck (Freie Wähler) deutlich gemacht.

Schließlich habe der Gemeinderat der Erhöhung des Hebesatzes einst zugestimmt, weil sich die Stadt weniger Einnahmen nicht leisten könne – nun steigen die Grundsteuer-Einnahmen gar. Beck will die Grundsteuer B deshalb „neu diskutieren“.

Verweis auf das Land

Die Freien Wähler untermauern ihre Position mit der Antwort der Stadt auf eine Anfrage der Fraktion: Demnach habe die Verwaltung nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr 3,04 Millionen Euro eingenommen.

Anvisiert waren ursprünglich 2,75 Millionen Euro. Wollte die Stadt weiterhin einen Betrag in dieser Höhe einnehmen, müsste der Hebesatz auf 362 Prozent gesenkt werden (von bisher 400 Prozent).

„Das ist ein Thema der Glaubwürdigkeit“

Stefan Hipp pflichtet Beck zunächst bei: „Das ist ein Thema der Glaubwürdigkeit.“ Allerdings betont er, dass es das Land ist, das die Berechnungsmethode festlegt. Ferner seien die steuerlichen Auswirkungen nach Absenkung des Hebesatzes auf die Eigentümer eher gering. Aufgrund der haushalterischen Situation würde die CDU den Hebesatz so belassen, wie er ist.

Tatsächlich halten sich die finanziellen Auswirkungen auf die Eigentümer bei Anpassung des Hebesatzes in Grenzen (siehe Info). Generell gilt: Je größer das Grundstück und je höher der Bodenrichtwert, desto höher die Ersparnis bei gesenktem Hebesatz. Dies geht aus eigens angestellten Berechnungen der Stadt hervor.

Reform der Grundsteuer als politische Empfehlung

Die Stadt legt im Hinblick auf Bodenrichtwerte und Grundstücksgrößen angenommene Werte zugrunde, sodass die Zahlen eine Tendenz angeben – es kann also zu individuellen Abweichungen kommen. Tatsächlich wurde die Reform der Grundsteuer vom Landtag beschlossen und es gilt als politische Empfehlung, die Grundsteuer aufkommensneutral zu gestalten – das heißt, dass die Kommunen mit der Anpassung des Hebesatzes genauso viel einnehmen sollten wie vor der Reform. Diesen Hebesatz legen die Gemeinderäte fest, und sie haben es daher in der Hand, ob die Einnahmen aufkommensneutral bleiben.

Mehrheit dagegen

Indes sei es nie die Position der Bunten Liste gewesen, die Grundsteuer B aufkommensneutral zu halten, erklärt Almut Petersen. Sie erinnert an hohe Ausgaben der Stadt, beispielsweise für die Turnhalle Stetten. Die Stadt benötige auch Steuereinnahmen, um all das zu finanzieren. Schließlich „bekommen die Besitzer etwas fürs Geld“. Petersen: „Leute, die auch genug Geld für Häuser und Grundstücke ausgeben, sollen sich beteiligen.“ Das Geld werde „dringend“ benötigt und deshalb würde sie den Hebesatz der Grundsteuer nicht anpassen.

Indes betont Jürgen Fischer für die SPD: Schon damals haben die Sozialdemokraten nicht für die Anhebung der Grundsteuer gestimmt. Allerdings hält er ein ständiges Auf und Ab beim Hebesatz für „kein gutes Benehmen“. Matthias Linckersdorf (FDP) führte dagegen auch das Thema Glaubwürdigkeit ins Feld, ebenso wie zuvor schon Werner Beck.

Die Freien Wähler haben sich bei der Abstimmung nicht durchgesetzt. Nur ihre Fraktion und Matthias Linckersdorf (FDP) haben dem Antrag zur Senkung des Hebesatzes auf 362 Prozent zugestimmt. Damit waren die Nein-Stimmen in der deutlichen Mehrheit.

Wie die Grundsteuer berechnet wird

Die Beispielrechnung derStadt zu den verschiedenen Hebesätzen für die Grundsteuer B:​

Beispiel 1:
700 Quadratmeter, 200 Euro Bodenrichtwert pro Quadratmeter. Ergibt: 509,60 Euro (bei 400 Prozent Hebesatz), 461,19 Euro (bei 362 Prozent).

Beispiel 2:
700 Quadratmeter, 230 Euro Bodenrichtwert pro Quadratmeter. Ergibt: 586,04 Euro (bei 400 Prozent), 530,36 Euro (bei 362 Prozent).

Beispiel 4:
700 Quadratmeter, 430 Euro Bodenrichtwert pro Quadratmeter. Ergibt: 1095,64 Euro (bei 400 Prozent), 991,55 Euro (bei 362 Prozent).