300 erschlossene und unbebaute Grundstücke gibt es in Bisingen. Foto: Alexander Kauffmann

In Bisingen schließen sich Eigentümer zusammen: Der Gemeinderat soll den Hebesatz der Grundsteuer B senken. Präventiv argumentiert die Gruppe gegen die Grundsteuer C.

Die Grundsteuer bewegt. Und das so sehr, dass sich Eigentümer aus Bisingen zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen haben. Die Initiative dafür war von den Geschwistern Hans-Peter und Maria Angelika Rager ausgegangen.

 

„Der Zuspruch war überraschend gut“, sagt Maria Angelika Rager, die mit ihrem Bruder zum Pressegespräch in die Redaktion nach Hechingen gekommen ist. Demnach waren bei der ersten Zusammenkunft im Schützenhaus Bisingen mehr als 40 Personen anwesend. Weitere Personen, die nicht vor Ort sein konnten, meldeten sich telefonisch.

Unverständnis für Gemeinderatsentscheidung

​„Wir hatten das Gefühl, dass die Leute nur darauf gewartet haben“, so Maria Angelika Rager über die Interessengemeinschaft. Die Diskussion machte, wie sie berichtet, das „Unverständnis für die Gemeinderatsentscheidung“ über den Hebesatz der Grundsteuer B deutlich, verbunden mit der Erwartung, das Thema neu zu entscheiden.

Im September 2024 hatte der Gemeinderat aus Anlass der Grundsteuerreform des Landes Baden-Württemberg den Hebesatz neu zu entscheiden und diesen für Bisingen auf 310 Prozent festgelegt (Grundsteuer B).

Eine Steigerung um 600 Prozent

Dies sorge nach Ansicht der Interessengemeinschaft für unverhältnismäßig hohe Belastungen: Was manch ein Eigentümer für die Grundsteuer B nach der Reform bezahlt, ist teilweise nämlich drastisch höher als zuvor. Das zeigt ein Beispiel, bei dem es um zwei erschlossene Grundstücke in Bisingen geht.

Beide Flächen zusammen kosteten 2024 vor der Grundsteuerreform noch 143,58 Euro Grundsteuer B, im Jahr 2026 sind daraus 1011,53 Euro geworden. Eine Steigerung um etwa 600 Prozent (die Grundsteuerbescheide vom 9. Januar 2026 und vom 18. Januar 2024 liegen der Redaktion vor und wurden von Hans-Peter Rager zur Verfügung gestellt, dem Adressaten der Bescheide wurde Anonymität zugesichert).

130.000 Euro für 2025

Maria Angelika Rager sagt deshalb: „Wir fordern, dass die Hebesätze angepasst werden.“ Ihr Bruder ergänzt: „Man kann nicht von Aufkommensneutralität sprechen.“ In der Tat war vonseiten der Landesregierung von einer aufkommensneutralen Gestaltung der Hebesätze die Rede. Aber dieses politische Argument ist nicht verpflichtend. Auch Bisingen kalkulierte 2025 mit zusätzlich 130.000 Euro im Vergleich zu 2024.

Neben der Anpassung der Grundsteuer B setzen sich die Eigentümer gegen die Einführung der Grundsteuer C, die zu noch höheren Belastungen führen würde, ein. Wie aus der fraktionsübergreifenden Haushaltsrede vom Februar 2026 hervorgeht, steuert der Gemeinderat Bisingen bislang in die dazu entgegengesetzte Richtung. „Keinen Zweifel haben wir an der Einführung einer erhöhten Grundsteuer C“, so lautete die unmissverständliche Formulierung. Dagegen wendet sich die Interessengemeinschaft der Eigentümer.

Sie führen einige Argumente gegen die Grundsteuer C an. So gibt es Erbengemeinschaften, die sich vielleicht noch untereinander einigen müssen. Zudem sind es ältere Menschen mit geringeren Renten, die von einer Grundsteuer C (aber teils schon heute von der neuen Grundsteuer B) übermäßig belastet wären.

Zukünftige Generationen im Blick

Manch ein Eigentümer hat zu alledem zukünftige Generationen im Blick. Und nicht zuletzt waren die Eigentümer im Zuge vergangener Umlegungsverfahren schon für die Erschließung aufgekommen.

Hans-Peter Rager skizziert darüber hinaus dieses Szenario: Wenn es theoretisch gelingt, alle 300 erschlossenen, unbebauten Grundstücke in Bisingen auf den Markt zu bringen, dann sinken die Preise aufgrund des Überangebots. Und: „Wer soll kaufen, wenn keine Nachfrage da ist?“ Es ist für die Ragers auch kein Argument, dass mit mehr bebaubarer Fläche gezwungenermaßen mehr Wohnraum entstehen wird: Wenn es aufgrund der trüber werdenden wirtschaftlichen Lage schon schwieriger wird, projektierte Wohnungen abzusetzen, wie kann es dann gelingen, erschlossenen Grund zu verkaufen, um dann noch ein Gebäude daraufzusetzen?

Idee: Gemeinde als Vermittler

Hans-Peter Rager macht dem Gemeinderat einen anderen Vorschlag als die Einführung einer Grundsteuer C: Die Gemeindeverwaltung könnte die Eigentümer sämtlicher unbebauter, erschlossener Grundstücke um Erlaubnis bitten, Kontaktdaten an Interessenten herauszugeben, die nach einem Bauplatz in Bisingen fragen. Das Geschäft läuft in diesen Fällen auf Vermittlung der Gemeinde, aber das Geld fließt zwischen Interessenten und privaten Eigentümern.

Wie geht es weiter mit der Interessengemeinschaft? Maria Angelika Rager: „Wir gehen davon aus, dass die Gruppe wachsen wird.“ Der Austausch soll regelmäßig stattfinden. Ziel sei, an den Gemeinderat in schriftlicher Form heranzutreten.

Hans-Peter Rager über den Hebesatz der Grundsteuer B in Bisingen: „Der Gemeinderat hat zu hoch gegriffen.“ Das Thema müsse neu beraten werden, um den Hebesatz auf ein neues Maß zu bringen, das die Eigentümer nicht übergebührlich belastet. Weiterhin will sich die Interessengemeinschaft präventiv gegen die Grundsteuer C einsetzen.