Gut besucht ist die Infoveranstaltung. Foto: Herzog

Damit das Sanierungsgebiet "Ortsmitte II" ein Erfolg wird, braucht die Gemeinde die Bürger im Boot. Deshalb hatte die mit der Planung beauftragte Stadtentwicklung (STEG) Stuttgart zur Infoveranstaltung in die Josef-Merz-Halle eingeladen.

Aichhalden - Bürgermeister Michael Lehrer freute sich über den guten Besuch und erklärte, das Sanierungsgebiet heiße deshalb so, weil es Ende der 1980er-Jahre ein Sanierungsgebiet "Ortsmitte I" rund um die katholische Kirche gegeben habe.

Ausgelöst durch eine Bürgerwerkstatt sei in der Ortsmitte Aichhalden 2021 eine Bestandsaufnahme vorgenommen und ein Antrag zur Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm gestellt worden. Darüber werde in Kürze entschieden, er sei zuversichtlich. Seitens der Gemeinde sei vorgesehen, den Rathausplatz neu zu gestalten, den alten Kindergarten im Verkadeweg abzureißen und die Werkrealschule zu sanieren.

Energetische Sanierung

Das Sanierungsgebiet könne nur ein Erfolg werden, wenn die Bürger als Gebäudeeigentümer mitmachten. Bei ihnen sei die energetische Sanierung Schwerpunkt. Kommune und Land unterstützten mit Zuschüssen, außerdem seien steuerliche Erleichterungen in den Folgejahren attraktiv. "Diese Chance kommt wohl erst in 30 Jahren wieder", warb Lehrer um Teilnahme.

Nach der Vorstellung der STEG durch Christine Ott erläuterte deren Kollegin Gabriele Bielinskaite die Abläufe eines Sanierungsgebiets. Noch bis Juli 2022 dauerten die Bestandsaufnahme, vorbereitende Untersuchungen und Eigentümerbefragung. Bis Mai könne mit der Programmaufnahme gerechnet werden. Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets und die Vorstellung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen im Gemeinderat erfolgten im Sommer. Danach könne der Satzungsbeschluss gefasst und mit den ersten Maßnahmen begonnen werden.

Dauer von acht bis 15 Jahren

Ein Sanierungsgebiet könne acht bis 15 Jahre dauern, so Bielinskaite. Beispiele für private Maßnahmen seien energetische und bautechnische Verbesserungen, effizientere Haustechnik, Umnutzung und Abriss von Gebäuden sowie Wohnraumerweiterung. "Nur umfassende Sanierungen sind förderfähig, aber keine Neubauten", stellte sie klar. Auch Schönheitsreparaturen und Luxusmodernisierungen seien nicht förderfähig. Die Maßnahmen müssten wirtschaftlich sein.

Eine Gebäudemodernisierung werde mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst, maximal mit 50 000 Euro. Abbrüche würden zu 100 Prozent gefördert. Dort liege die Höchstsumme bei 30 000 Euro. "Vor Baubeginn muss ein Vertrag zwischen Eigentümer und Gemeinde abgeschlossen werden", betonte die Expertin.

Förderprogramme kombinierbar

Ein Bürger fragte, was passiere, wenn ein Vertrag nicht eingehalten werden könne und wann zeitlich gefördert werde. Es werde genau geprüft, wie realistisch das sei, sagte Christine Ott. Die Vertragsdauer werde niedrig gehalten. Das Gespräch stehe im Vordergrund, nicht die Bürokratie. Die Fördergelder könnten je nach Baufortschritt abgerufen werden. Auch könnten Förderprogramme kombiniert werden.