Der Bebauungsplan für die künftige Planie-Bebauung soll nun im Gemeinderat aufgestellt werden. Foto: Wegner

Der Gemeinderat soll in seiner nächsten Sitzung den vorhabensbezogenen Bebauungsplan zur Bebauung der Sonnenberg-Planie aufstellen und die Stadt beauftragen, die Pläne mit dem Vorhabenträger voranzutreiben.

 
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Im Herbst 2019 beschloss der Gemeinderat, das Grundstück „Planie am Sonnenberg“ zu veräußern. Es sollte beim Investoren- und Architektenauswahlverfahren der Bewerber gefunden werden, der das beste Bebauungskonzept anbietet. Ziel ist „ein sozial durchmischtes und qualitativ hochwertiges Quartier, das für familienfreundliches und generationenübergreifendes Wohnen Raum bietet“, heißt es nun in der Beschlussvorlage für den Gemeinderat.

Was bisher geschah

Nachdem der Rat im Mai 2020 die Rahmenbedingungen für die Investoren beschlossen hatte, fand die Konzeptvergabe im April 2021 statt. Rund 20 Wohneinheiten in drei vierstöckigen Baukörpern sind auf der Fläche der ehemaligen Tennisplätze vorgesehen. Inzwischen wurden mit dem Vorhabenträger und dessen Planer die Entwürfe verfeinert, heißt es weiter. Parallel wurde von Seiten der Wirtschaftsförderung mit dem Investor bezüglich des Kaufvertrags verhandelt. Dieser wurde im Dezember 2022 abgeschlossen.

Das soll nun beschlossen werden.

Durch den Eigentümerwechsel seien die Voraussetzungen für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gegeben. Jenen soll der Gemeinderat am Donnerstag, 23. März, aufstellen. Am Donnerstag, 16. März, berät der Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) das Thema vor.

Bei dem Vorhaben handele es sich um eine wohnbauliche Nachverdichtung im Innenbereich, was die Voraussetzungen für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfüllt, heißt es weiter. Jener werde vom Planungsbüro auf Grundlage des aktuellen städtebaulichen Konzepts erarbeitet. Die Wohnhäuser sollen östlich der öffentlichen Straße kommen, die westliche Restfläche werde als öffentliche Grünfläche deklariert. Dort „wird unter anderem der derzeitige Spielplatz sowie eine notwendige Umspannstation, die der Versorgung des Gebiets dient, planungsrechtlich gesichert“. Der Flächennutzungsplan muss ebenfalls noch angepasst werden, laut Baugesetz könne dieser aber nachträglich zum Bebauungsplan angepasst werden, heißt es in der Beschlussvorlage.

So geht es danach im Verfahren weiter.

Nach der Aufstellung durch den Rat werde eine Kostenübernahmevereinbarung mit dem Vorhabenträger getroffen. Im Auslobungstext der Konzept vergabe sowie im Kaufvertrag sei bereits festgesetzt worden, dass der Vorhabenträger die kompletten Planungskosten übernimmt. Das Planungsbüro wird beauftragt, den Bebauungsplanentwurf inklusive sämtlicher für das Verfahren notwendigen Gutachten zu erarbeiten. Zusätzlich sei in den kommenden Monaten nochmals eine Infoveranstaltung für die Öffentlichkeit geplant, „bei der die aktualisierten Entwürfe vom Planungsbüro vorgestellt und Fragen der Bürger hierzu beantwortet werden“.

Oftmals gab es für das Vorhaben auch schon Kritik.

Nicht alle Schramberger sehen das Großprojekt positiv: Einige Anlieger haben in der frühen Planphase ihre Bedenken geäußert und um eine Lösung von drei bis vier Einfamilienhäusern mit jeweils maximal drei Wohnungen gebeten. Das Gelände sei auf die geplante Zahl von Wohneinheiten nicht ausgelegt, befürchteten sie mehr Lärm und Verkehr.

Dazuhin warf die Bürgerinitiative „l(i)e-bens-werter Sonnenberg“ der Verwaltung vor, das Thema jeweils in Gremiumssitzungen gezielt in der Corona-Hochphase auf die Tagesordnung gesetzt zu haben, wenn viele „Gegner“ des Projekts aus Sorge um ihre Gesundheit als Risikopatienten nicht anwesend sein würden. Auch, dass das Gelände – eine Schenkung der Familie Junghans an die Stadt unter der Voraussetzung, dass es der Allgemeinheit nutzen soll – an einen Privatinvestor verkauft wurde, stieß einigen Schrambergern sauer auf.