Die Zunftstube ist ein gelungenes Beispiel einer innerörtlichen Sanierung. Anders verhält es sich aus Sicht des Gemeinderats Dauchingen bei einer Wohnanlage mit 17 Wohnungen.
Überhaupt nicht nach dem Gusto von Bürgermeister Torben Dorn und dem Gemeinderat ist die Bauvoranfrage für den Neubau einer Wohnanlage mit 17 Wohnungen in zwei Gebäuden auf 1050 Quadratmetern Wohnfläche. Sie soll nach dem Abbruch eines Gebäudes in der Vorderen Straße 32 inklusive Tiefgarage und Carports entstehen.
Bürgermeister Torben Dorn verwies darauf, dass sich das Gebäude entgegen den gesetzlichen Vorgaben in keiner Weise in die Eigenart der näheren Umgebung und somit das Ortsbild und erweiterte Sanierungsgebiet beeinträchtigt.
Allein mit seiner Grundfläche von 375 Quadratmetern sprenge das geplante Gebäude jegliche Dimension der benachbarten Anwesen. Zudem bezeichnete Dorn die geplanten Zufahrten unter anderem zur Tiefgarage aus Sicherheitsgründen für bedenklich und in der stark befahrenen Vorderen Straße mit Schwerlastverkehr zu rechnen ist.
Ursprünglich Umbau im Bestand geplant
Günter Klotz (UB) verwies darauf, dass ursprünglich ein Umbau im Bestand geplant war. „Es ist nicht das erste Mal, dass ein Investor etwas vorgibt, das nachher ganz anders aussieht“, beschrieb Dorn die Problematik. „Das Gebiet an der Vorderen Straße gehört zum zentralen Beriech, für welchen kein Bebauungsplan vorliegt“, bedauerte Haffa, dass die Gemeinde die Chance verstreichen ließ, hierfür das Baurecht zu beantragen. Da im gesamten Gebiet noch mehrere Gebäude frei werden, wäre es für ihn überlegenswert, in Zukunft anders zu agieren.
Er erkundigte sich nach dem Verhältnis von Wohnbau- zu Grünflächen und signalisierte, in der Regel eine innerörtliche Bebauung zu begrüßen. Dorn erwähnte, dass in einem Sanierungsgebiet die Bebauung über Sanierungsziele gesteuert werden kann.
Vor der Erteilung einer Baubewilligung kann diese auch das Verhältnis von Wohn- zu Grünfläche beschreiben. Aufgrund der zahlreichen Unklarheiten und zur Einhaltung der Frist erklärte sich der Gemeinderat mit der Bauvoranfrage vorerst nicht einverstanden.