Der Stromanschluss, um die Wege zu den Atriumhäusern im Eckenhof zu beleuchten, soll künftig von den Eigentümern gewährleistet werden. Foto: Wegner

Schnipp schnapp – und weg ist der Saft. Einige Sulgener Gebäude-Eigentümer müssen künftig selbst ihre Privatwege beleuchten. Dazu sollen sogar gezielt Versorgungsleitungen gekappt werden.

Schramberg-Sulgen - Was zuerst etwas radikal klingen mag, erläutert Tiefbauleiter Konrad Ginter in einer Beschlussvorlage für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am Donnerstag, 19. Januar – und holt aus: "Im Bereich Eckenhof wurden in den 60er-Jahren etliche Gebäude (Atriumhäuser) durch die Schramberger Wohnungsbau (SWB) errichtet." Es handelt sich dabei um die Reihenhäuser links und rechts der Dr.-Helmut-Junghans-Straße, vornehmlich im Lärchen- und Tannenweg. Im Zuge dieser Bauten seien auch Fußwege angelegt worden. Diese Wege seien eigentumsrechtlich mit dem Verkauf der Gebäude auf die jeweiligen neuen Eigentümer übergegangen. Im Zuge der Herstellung wurden diese Wege zudem mit einer Beleuchtung ausgestattet, so Ginter. "Diese Beleuchtung wurde seinerzeit aus Kostengründen an die städtische Straßenbeleuchtung angeschlossen."

Seit 20 Jahren keine Kosten verrechnet

Gemäß den Kaufverträgen habe die SWB die Verwaltung der Privatwege für 20 Jahre übernommen. Der Lärchenweg seit bereits Anfang der 90er-Jahre abgerechnet worden, die Verwaltung wurde von der SWB niedergelegt. "Die weiteren Wege wurden Anfang der 2000-Jahre ebenfalls abgerechnet, die erhaltene und noch nicht verbrauchte Rücklage ausbezahlt und die weitere Verwaltung den Eigentümern übergeben", führt Ginter aus. Seit etwa dem Jahr 2000 seien von der Verwaltung keine Stromkosten an die Eigentümer verrechnet worden.

Immer wieder Probleme

In der Zwischenzeit gebe es immer mehr Probleme mit dieser privaten Beleuchtung. Durch Kurzschlüsse auf den privaten Kabeln komme es immer wieder zu Störungen in der öffentlichen Straßenbeleuchtung. Das sorgt für Unmut: "In der Anliegerschaft gibt es immer wieder kontroverse Diskussionen, inwiefern die Stadt für diese Beleuchtung zuständig sei. Einige Anlieger fordern eine Erneuerung durch die Stadt, andere wiederum fordern den Abbau der alten Leuchten und möchten ihre Hauseingänge direkt beleuchten."

Ein Jahr Zeit für Lösung

Um die Situation zu lösen, schlägt die Stadtverwaltung vor, die private Beleuchtung den Anliegern zu übergeben und jede Verbindung zur öffentlichen Straßenbeleuchtung zu kappen. Konkret: Die Stadt wird die betroffenen Eigentümer schriftlich informieren und ihnen zwölf Monate Zeit geben, um eine anderweitige Lösung zu finden. Weil die Verkehrssicherungspflicht der Wege den Privateigentümern obliegt, "können diese selbst entscheiden, ob weiterhin eine Beleuchtung vorhanden sein soll oder ob die Wege zukünftig nicht mehr beleuchtet werden", so Ginter. Zum Jahreswechsel 2024 würde der Bauhof die private Beleuchtung an den städtischen Leuchten dann kappen.