Kommunales: Gemeinderat Wörnersberg beschließt Bebauungsplan für den Bereich Altensteiger Straße - Ost

Den Konflikt zwischen Wohnen und Landwirtschaft im Bereich Altensteiger Straße – Ost will der Gemeinderat Wörnersberg mit der Aufstellung eines Bebauungsplans unter der Überschrift "Dörfliches Arbeiten und Wohnen" eindeutig regeln.

Wörnersberg. Hintergrund ist, so die Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt, dass es aktuell Konflikte in der Nachbarschaft wegen des Bauvorhabens von Köpplin gebe, die rechtlich noch nicht abschließend gelöst seien.

Rücksicht auf die Landwirtschaft

Bürgermeister Reinhold Möhrle sagte in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats, dass es ein Phänomen sei, dass im Bereich der Altensteiger Straße – Ost nach Abbruch der alten Gebäude dort nicht mehr gebaut werden dürfe. Er begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Architekt Gunter Albert, der seit 30 Jahren Bebauungspläne für unterschiedliche Zielgruppen mitbearbeitet und unterstützende Leistungen dazu erbringt.

Albert erläuterte den Ratsmitgliedern die Situation, die sich auf ein Grundstück bezieht, auf dem zwei alte Gebäude abgerissen wurden, wodurch die bauliche Nutzung entfallen war. Neues Wohnen, so der Architekt, müsse Rücksicht nehmen auf bestehende Landwirtschaft. Die Bauvoranfrage von Köpplin habe der Gemeinderat befürwortet, während das Landratsamt Freudenstadt ein Gutachten zur Geruchsemission wegen der Silage verlange. Architekt Albert suchte nach einer Lösung. Da für ein Mischgebiet zu hohe Auflagen zu erfüllen wären, schlug er der Gemeinde vor, über ein Sondergebiet nachzudenken – als unorthodoxen, aber legalen Weg.

Dieser Weg erspart den Umweltbericht

Dazu bedürfe es eines Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren. Dieser Wege erspare einen Umweltbericht und verlange keine Untersuchungen wie bei Neubaugebieten, erklärte der Architekt. Auch die Verfahrenszeit sei kürzer.

Während der einmonatigen Auslegungsfrist könnten die Träger öffentlicher Belange ihre Stellungnahmen abgeben. Anschließend erfolge die Auswertung der Vorschläge aufgrund der abgegebenen Stellungnahmen und danach der Satzungsbeschluss.

Der Gemeinderat war sich bei einer Enthaltung einig, diesen Weg einzuschlagen, und stimmte der Aufstellung des Bebauungsplans und dem vorgelegten Planentwurf zu, der nun einen Monat ausgelegt wird.