Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld? (Symbolfoto) Foto: dpa-Zentralbild

Wann der Chef zahlen muss. Vertrag und mögliche Absprachen relevant. Mit Videoslideshow

Oberndorf - Weihnachtsgeld: Für viele Arbeitnehmer ein angenehmer Geldsegen. Doch dieser Luxus ist nicht jedem vergönnt. Da gibt es genaue Regelungen und Absprachen.

Im November ist für viele Arbeitnehmer Bescherung: Sie bekommen das Weihnachtsgeld ausgezahlt. Andere hingegen erhalten nichts. Wer hat eigentlich Anspruch auf Weihnachtsgeld, wie hoch muss es sein, kann es auch zurückgefordert werden?

Was genau ist das Weihnachtsgeld?

Das Weihnachtsgeld ist eine mögliche Sonderzahlung eines Arbeitgebers und kommt als Extra zum regulären Gehalt hinzu. Der Anspruch ergibt sich meist aus dem Tarifvertrag, aus einer Betriebsvereinbarung oder dem persönlichen Arbeitsvertrag. Wurde nichts vereinbart, besteht grundsätzlich kein Weihnachtsgeld-Anspruch.

Kann es einen Weihnachtsgeld-Anspruch auch ohne Vereinbarung geben?

Ja. Hat ein Arbeitnehmer in drei aufeinander folgenden Jahren ohne Vorbehalt Weihnachtsgeld erhalten, so soll er sich laut Rechtsprechung selbst ohne schriftliche Vereinbarung darauf weiterhin verlassen können. Der Anspruch gilt dann aufgrund einer sogenannten betrieblichen Übung als stillschweigend vereinbart. Der Arbeitnehmer kann in so einem Fall mindestens so viel fordern, wie er in der Vergangenheit als geringsten Betrag erhalten hat. Das gilt übrigens auch für Kollegen, die neu eingestellt werden: Auch ihnen kommt die betriebliche Übung zugute. Zumindest so lange, bis sie durch eine vertragliche Abrede mit dem Arbeitgeber aufgehoben wird.

In welchen Fällen kann der Arbeitgeber Weihnachtsgeld verweigern?

Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sind in der Regel befristet oder können gekündigt werden. Fehlt eine Anschlussvereinbarung, kann der Arbeitgeber Weihnachtsgeld verweigern. Außerdem bestehen zumeist Ausstiegsklauseln, falls sich das Unternehmen in einer wirtschaftlichen Notlage befindet. Bei arbeitsvertraglichen Regelungen ist es üblich, dass sich Arbeitgeber vorbehalten, von Jahr zu Jahr neu über das Weihnachtsgeld zu entscheiden. Dieser Widerrufsvorbehalt muss aber mit jeder Zahlung erneut deutlich gemacht werden.

Wie hoch muss das Urlaubsgeld sein?

Das hängt von der Vereinbarung ab. Mitunter handelt es sich um ein volles Monatsgehalt, es kann aber auch mehr oder weniger sein. Aktuell beträgt es laut Umfragen im Schnitt 1600 Euro. Oft wird versucht, die Höhe der Summe von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens abhängig zu machen. Bei solchen Tarifverträgen wird dann eine Spanne genannt, wonach das Weihnachtsgeld beispielsweise 80 bis 120 Prozent eines Monatsgehalts beträgt. Die Sonderzahlung des Arbeitgebers ist wie das reguläre Gehalt voll steuer- und sozialabgabenpflichtig.

Besteht eine Rückzahlungspflicht?

Das Weihnachtsgeld gilt als Treueprämie. Deshalb ist es bei entsprechender Rückzahlungsklausel voll zurückzuzahlen, wenn der Arbeitnehmer im Folgejahr bis 31. März den Betrieb verlässt. Ausnahmen gibt es, wenn es sich beispielsweise um Kleinstbeträge handelt. Wer gekündigt hat – also Arbeitnehmer oder Arbeitgeber –, spielt keine Rolle. Zudem gibt es in der Regel Stichtagsregelungen, wonach der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Zahlung noch Mitarbeiter sein muss. Anteiliges Weihnachtsgeld – wie etwa Urlaubsgeld – gibt es dann nicht. Hat ein Arbeitnehmer also beispielsweise das Unternehmen im Oktober verlassen, bekommt er bei einer Zahlung im November nichts mehr. Anders sieht es aus, wenn das Weihnachtsgeld einen sogenannten Mischcharakter hat: Wenn es also sowohl die erbrachte Arbeitsleistung bezahlen als auch die Betriebstreue des Arbeitnehmers anerkennen soll. Dann besteht nach der Rechtsprechung zumindest Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld (BAG-Urteile 10 AZR 612/10, 10 AZR 848/12).

Haben Mitarbeiter in Elternzeit Anspruch auf ein Weihnachtsgeld?

Ein Arbeitgeber muss Mitarbeitern im Erziehungsurlaub grundsätzlich kein Weihnachtsgeld zahlen, wenn das tarif- oder arbeitsvertraglich während dieser Zeit nicht ausdrücklich geregelt ist (LAG Rheinland-Pfalz, AZ: 5 Sa 852/02).

Und wie sieht es mit Teilzeitbeschäftigten aus?

Einem Teilzeitbeschäftigten steht ein Weihnachtsgeld zu, das dem Verhältnis der vertraglichen Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten entspricht (BAG, AZ: 10 AZR 629/99).

Ist es erlaubt, dass ein Mitarbeiter mehr Weihnachtsgeld erhält als sein Kollege?

Unterschiedliches Weihnachtsgeld für Arbeiter und Angestellte ist nur dann zulässig, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt. Dieser könnte lauten, dass ein Unternehmen Angestellte stärker ans Unternehmen binden müsse, da sie nur schwer auf dem Arbeitsmarkt zu finden sind (BAG, AZ: 10 AZR 640/04).