Vor dem Amtsgericht Oberndorf ging es jüngst darum, ob ein 19-Jähriger mit Drogen gehandelt oder diese Verkäufe nur vermittelt hat. Foto: © cendeced – stock.adobe.com

Ein unentschuldigt fehlender Belastungszeuge sorgte am Montag für ein Vertagen der Hauptverhandlung gegen einen 19-jährigen Schüler, dem unter anderem vorgeworfen wird, unerlaubt Rauschgift verkauft zu haben.

Schramberg/Oberndorf - In mehreren Chatgruppen in denen es um den Erwerb von Marihuana ging, war sein Name aufgetaucht: "Frag mal X., dort bekommst du was", schilderte ein Polizeihauptkommissar seine Erkenntnisse vor Gericht hinsichtlich der Frage, ob ein 19-Jähriger aus Schramberg mit Drogen gehandelt oder diese Verkäufe nur vermittelt hat.

Sich selbst mit Drogen abgebildet

Der junge Mann musste sich vor dem Amtsgericht Oberndorf verantworten, weil er einem Sulgener rund fünf Gramm Marihuana verkauft haben soll. Aufgefallen war er der Polizei, weil in überprüften Chatverläufen und Sprachnachrichten immer wieder sein Name gefallen war und die Beamten ihn aufgrund der Beschreibung und früherer Vorfälle kannten. Außerdem habe der Angeklagte sich im Nachrichtendienst „Snapchat“ mit kleineren und größeren Mengen Marihuana selbst abgebildet, auch auf dem Profilbild sei er so zu sehen gewesen. Hinsichtlich der Frage, ob er auch verkauft habe, bejahte dies der Ermittler, weil es in den Verläufen auch um ausstehendes Geld gegangen sei.

Weiterer Vorwurf: Unterschlagung

Vorgeworfen wurde ihm jetzt aber neben dem Betäubungsmittel-Verkauf auch eine Unterschlagung. So war bei einer Hausdurchsuchung seines Zimmers in der elterlichen Wohnung in seinem Geldbeutel eine Girocard gefunden worden, die nicht auf seinen Namen lautete. Diese, so ermittelte die Polizei, war dem Ehemann der Geschädigten abhandengekommen – allerdings bereits mehr als ein halbes Jahr zuvor. Dieser habe sie wohl beim Zigarettenkauf in einem Automat in Sulgen vergessen, meinte die als Zeugin geladene Frau. Nachdem sie den Verlust bemerkt hätten, sei sie auch gesperrt worden.

Warum er die Karte denn nicht zurückgegeben habe, fragte Richterin Hohl den Angeklagten. Ein Kollege von ihm habe den Inhaber möglicherweise gekannt und deswegen habe er sie vorläufig behalten, meinte er. Dieser habe sie dann zurückgeben wollen. Auf die Nachfrage, warum er die Karte dann über ein halbes Jahr bei sich gehabt habe, konnte der 19-Jährige nicht schlüssig beantworten, meinte aber, er habe einfach vergessen, dass er sie habe.

Unklare Sachlage wegen Geldkarte

Ob mögliche Abbuchungen vom Konto der Geschädigten von dem Angeklagten veranlasst wurden, das konnten Polizei und Gericht nicht klären, weil die Geschädigte lediglich wusste, dass jemand versucht habe, rund 200 Euro vom Konto abzubuchen, dies aber nicht geklappt habe, weil kein Geld auf dem Konto gewesen sei. Die Frage, ob die Karte selbst eingesetzt worden sei, um zu versuchen, an Geld zu gelangen, konnte sie nicht beantworten.

Hinsichtlich des Verkaufs von Marihuana stützte sich die Anklage auf einen Zeugen, der bei dem 19-Jährigen dies erworben haben will. Indes, weil dieser trotz Ladung nicht vor Gericht erschienen war und auch ein kurzfristiges Laden nicht möglich war – Richterin Hohl versuchte vergeblich, ihn telefonisch zu erreichen – musste die Hauptverhandlung schließlich unterbrochen und vertagt werden. Sollte die Ladung angekommen sein und eine Bestätigung dafür vorliegen will sich die Richterin ein Ordnungsgeld vorbehalten, wie sie ankündigte.

Der Angeklagte machte deutlich, er habe zwar damals selbst Marihuana konsumiert, aber nichts verkauft und auch den Zeugen wieder weggeschickt, als er gefragt habe. Darüber hinaus wunderte er sich, dass dieser ihn namentlich genannt habe, den habe er ihm nämlich nicht genannt.