Ein Facebook-Post der Polizei Pforzheim zum Rechtsfahrgebot hat für Aufsehen gesorgt. Wir haben mit dem Pressesprecher des Präsidiums über die Hintergründe des Beitrags gesprochen.
„Liebe Mittelspurschleicher, wir müssen reden“, so beginnt der Post, der am Samstag auf der offiziellen Facebook-Seite der Polizei Pforzheim veröffentlicht wurde.
Es folgt eine humorvolle Aufklärung über die Nutzung der Fahrspuren auf der Autobahn und das Rechtsfahrgebot.
🚘💡 Liebe Mittelspurschleicher, wir müssen reden … Ihr kennt das: Ihr fahrt gemütlich auf der Mittelspur, die Sonne...
Posted by Polizei Pforzheim on Saturday, February 22, 2025
Insgesamt wurde das Posting mehr als 7000 Mal kommentiert (Stand 24. Februar). Die meisten finden die unerwartete Herangehensweise an das Thema „genial“, und während sich einige in dem humorvollen Post als „Mittelspurschleicher“ identifizieren und sich „ertappt“ fühlen, finden andere die Verwendung des Begriffs unangemessen. „Mittelspurschleicher? Dass die Polizei so ein Wort benutzt“, kommentiert ein Facebook-Nutzer.
Den Grund für die Wortwahl erklärt uns Christian Schulze, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Pforzheim: „In der Bevölkerung wird allgemein viel von Mittelspurschleichern gesprochen und wir wollen diese erreichen. Wir wollen nicht mit Behördensprache etwas erklären“.
Auf das Thema „Schleicher“ wolle er nicht eingehen. Vielmehr verweist er auf die Tatsache, dass „wir Rechtsfahrgebot haben und wenn die rechte Spur frei ist, kann man sie gerne benutzen, weil sie eben kein Bermudadreieck oder Lava ist“.
Aber warum dürfen Fahrer nicht dauerhaft auf der Mittelspur fahren?
Hier gilt ganz simpel das Stichwort: Rechtsfahrgebot. Denn permanentes Fahren auf der mittleren oder linken Spur ist in Deutschland verboten. Wie Alexander Schnaars, Unternehmenssprecher beim Allgemeinen Deutschen Automobilclub (ADAC), aufklärt: „Das Rechtsfahrgebot sorgt dafür, dass der Verkehr flüssig bleibt, Überholmanöver sicher durchgeführt werden können und keine Behinderungen entstehen.“
Wer dennoch die mittlere Spur zu Unrecht befährt und dadurch andere Autofahrende behindert, kann mit 80 Euro und einem Punkt in Flensburg sanktioniert werden, heißt es auf der Website des ADAC.
Gibt es Ausnahmen für das Rechtsfahrgebot?
Dem Experten zufolge ist das Fahren auf der Mittelspur bei dichtem Verkehr, etwa durch Stau, erlaubt. „Im Stau darf auch rechts überholt werden, wenn der Verkehr dort schneller vorankommt: Bei stehendem Verkehr darf man auf dem rechten Fahrstreifen mit einer Geschwindigkeit von maximal 20 km/h überholen“, erklärt Schnaars. Bewegt sich der linke Fahrstreifen langsam, so sei eine Differenzgeschwindigkeit von 20 km/h erlaubt, wobei die Höchstgeschwindigkeit auf der rechten Spur 80 km/h nicht überschreiten darf.
Lichthupe richtig nutzen
„Ihr kennt das: Ihr fahrt gemütlich auf der Mittelspur, die Sonne scheint, das Radio spielt euren Lieblingssong, und plötzlich – diese Lichthupe von hinten!“ Dieses Szenario nutzte die Polizei Pforzheim in ihrem Post. Doch welche Regeln gelten für die Nutzung der Lichthupe?
Schnaars klärt auf: „Die Lichthupe ist erlaubt, wenn man selbst oder andere in Gefahr sind oder wenn man außerhalb geschlossener Ortschaften seinen Überholvorgang ankündigen möchte.“ Wichtig sei dabei, dass der Fahrer nur kurz Lichtsignale gibt, stoßweise und wenige Sekunden lang.
Was nicht erlaubt sei, ist jemandem mit der Lichthupe die Vorfahrt zu gewähren, auch wenn es oftmals gängige Praxis ist. Genauso verboten sei es, entgegenkommende Fahrzeuge per Lichthupe auf eine Blitzer-Falle aufmerksam zu machen.