Die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Appenweierer Bürgermeister Viktor Lorenz wurde vom Landratsamt abgelehnt. Folgen hat das Ganze dennoch.
Das Landratsamt Ortenaukreis hat die zentralen Vorwürfe aus der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Appenweiers Bürgermeister Viktor Lorenz geprüft. Dabei wurde auch bewertet, ob ein Amtsenthebungsverfahren in Betracht kommt. Nach der vorliegenden Sach- und Rechtslage sieht das Kommunalamt des Kreises keine Grundlage für eine Amtsenthebung, heißt es in einer Mitteilung der Kreisverwaltung. Die gesetzlichen Voraussetzungen würden hierfür nicht vorliegen. Ein Überblick.
Für alkoholbedingtes Auftreten gibt’s eine Ermahnung
Gegenstand der Prüfung waren Vorwürfe zu alkoholbedingtem, amtsunangemessenem Auftreten des Bürgermeisters bei mehreren Fastnachtsveranstaltungen 2025 in Appenweier. Dazu lagen der Kommunalaufsicht schriftliche Stellungnahmen sowie mehrere, teils übereinstimmende Zeugenschilderungen vor, heißt es weiter.
Die Kommunalaufsicht bewertet das klar: „Das entspricht nicht den Anforderungen, die an das Auftreten eines Bürgermeisters gestellt werden.“ Unabhängig von strafrechtlichen Fragestellungen gelte: Ein Bürgermeister müsse bei öffentlichen Anlässen so auftreten, dass das Vertrauen in das Amt nicht beschädigt werde. Die Kommunalaufsicht spricht deshalb gegenüber dem Bürgermeister eine Ermahnung aus.
Das „Whisky-Drama“ hinterlässt offene Fragen
Zum Thema Repräsentationspräsente – in Bezug auf die 50 Whisky-Flaschen – hat das Kommunalamt den Bestand vor Ort geprüft. Der Bürgermeister hat eine Liste vorgelegt, an wen der Alkohol ausgegeben worden sein soll. Zum tatsächlichen Bestand besteht derzeit eine Differenz von fünf Flaschen im Einkaufswert von jeweils rund 40 Euro, heißt es weiter. Die Lagerung erfolgte gemeinsam mit anderen Präsenten in einem allgemein zugänglichen Raum im Rathaus. Wer Flaschen entnommen hat oder ob Entnahmen nicht dokumentiert wurden, lasse sich nachträglich nicht aufklären.
Die Kommunalaufsicht fordert ab sofort eine lückenlose Dokumentation, gesicherte Lagerung und klare Zuständigkeiten. Der Bürgermeister habe entsprechende Maßnahmen inzwischen veranlasst.
Kreisverwaltung wehrt sich gegen Vorwürfe
Kritik an der bisherigen Vorgehensweise weist das Landratsamt entschieden zurück. „Maßstab sind Gesetz, Aktenlage und überprüfbare Tatsachen – nicht Behauptungen und Vermutungen. Das Wohl der Gemeinde muss in Appenweier wieder Vorrang haben. Persönliche Befindlichkeiten haben zurückzustehen. Appenweier darf in dieser Phase nicht weiter beschädigt werden, weder in seiner Handlungsfähigkeit noch in seinem Ansehen – das habe ich erst kürzlich beim Termin im Landratsamt beiden Seiten deutlich gemacht“, erklärt Landrat Thorsten Erny.
Beleidigung und Nötigung werden von der Polizei geprüft
„Ein Bürgermeister ist von den Bürgern gewählt und trägt dafür die politische Verantwortung. Die Kommunalaufsicht wird dienstrechtlich nur in eng begrenzten Fällen tätig – nämlich dann, wenn sich aus konkreten Vorwürfen ein rechtlich relevanter Prüfauftrag ergibt“, erklärt Nikolas Stoermer, Landesbeamter des Ortenaukreises und für die Kommunalaufsicht zuständiger Dezernent. Wichtig sei auch die Zuständigkeitsgrenze: Das Landratsamt ist keine Ermittlungsbehörde, heißt es weiter. Strafrechtliche Vorwürfe – etwa Beleidigung, Nötigung oder Körperverletzung – werden von Polizei und Staatsanwaltschaft geprüft.
Landratsamt lässt sich bewusst Zeit
„Das Landratsamt entscheidet hier bewusst gründlich und belastbar“, erklärt Dezernent Stoermer. „Die Beschwerde umfasste zahlreiche Einzelsachverhalte und wurde mehrfach ergänzt. Für eine rechtssichere Bewertung mussten Stellungnahmen eingeholt, Unterlagen geprüft, Rückfragen geklärt und Vorwürfe rechtlich eingeordnet werden“, betont die Kreisverwaltung. Die Entscheidung des Landratsamts werde dem Regierungspräsidium Freiburg vorgelegt, das über eine vorzeitige Beendigung der Amtszeit des Bürgermeisters entscheidet. Das dies der Fall sein wird, ist jedoch fraglich.
Die Wogen sollen nun geglättet werden
Die Ergebnisse der dienstaufsichtlichen Prüfung wurden den Beteiligten schriftlich übermittelt, so das Landratsamt. „Die Versachlichung der Lage in Appenweier ist in erster Linie eine Frage der Zusammenarbeit vor Ort. Gemeinderat und Bürgermeister haben kommunalrechtliche und politische Möglichkeiten, Konflikte zu bearbeiten – etwa über transparente Abstimmungen, klare Absprachen und einen respektvollen Umgang“, betont Landrat Erny. Auf seine Initiative seien Gespräche zur Stabilisierung der Zusammenarbeit terminiert. Der Landrat erwarte zur Vorbereitung der anstehenden Gemeinderatssitzungen eine Abstimmung des Bürgermeisters mit den Fraktionsvorsitzenden sowie auf beidseitigen Verzicht auf Provokationen.
Weitere geprüfte Punkte
Zu mehreren öffentlich diskutierten Vorwürfen ergeben sich aus der Prüfung keine dienstrechtlichen Feststellungen, so das Landratsamt. Darunter bei folgenden Punkten: Flammenkuchenessen (Vorteilsnahme nicht belegt); „Hansefit“ (keine Vereinbarung zustande gekommen; kein pflichtwidriges Verhalten festgestellt); Versuchter Grundstückserwerb (Geschäft nicht zustande gekommen; keine belastbaren Hinweise auf pflichtwidriges Verhalten; der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde bereits 2019 gefasst und war damit in der Öffentlichkeit bekannt); Nebentätigkeit im Fitnessstudio (angezeigt und genehmigt, im geprüften Rahmen keine Beanstandung); Fehlerhafte Veröffentlichung eines Abstimmungsergebnisses (Fehler eingeräumt und korrigiert; keine straf- oder dienstrechtlich relevante Feststellung); Nicht vorgenommene Abstimmungen (kommunalrechtlich keine Beanstandung abgeleitet).