Helme können bei Unfällen schützen, sind in Deutschland für Fahrradfahrer aber nicht vorgeschrieben. Foto: dpa

Helme können vor schweren Verletzungen schützen, sind aber nicht Pflicht. Viele Gänge müssen nicht sein.

Sind viele Gänge besser als wenige, und ein weicher Sattel ist bequem? Radfahrer gehören nicht auf die Straße, ist immer wieder zu hören. Doch das ist nur bedingt richtig. »Gibt es einen Radweg, muss der von Fahrradfahrern nur zwingend genutzt werden, wenn auch das entsprechende Gebotsschild – weißes Rad auf blauem Grund – darauf hinweist«, sagt David Koßmann vom Pressedienst Fahrrad. Ansonsten stehe es Radlern frei, auf die normale Fahrbahn zu wechseln.

»Keinesfalls aber darf der Fußweg zum Radweg umfunktioniert werden. Das ist nur erlaubt, wenn es entsprechend beschildert ist, etwa in Parks. Fußgänger haben dann aber immer Vortritt.« Einzig Kinder bis zehn Jahre dürfen den Fußweg entlangradeln. Bis acht Jahre darf sie dort neuerdings ein Elternteil auf dem Rad begleiten.

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