Das Betreten zugefrorener Gewässer ist verboten. Darauf weist die Stadt VS hin.
Die Stadt Villingen-Schwenningen weist ausdrücklich darauf hin, dass es verboten ist, zugefrorene Gewässer zu betreten.
Trotz der anhaltenden Minusgrade der vergangenen Tage sei eine ausreichende Tragfähigkeit der Eisflächen nicht gewährleistet.
„Es bestehen Einbruch- und Lebensgefahr“, verdeutlicht die Stadt in einer Pressemitteilung.
Eislaufen sei gefahrlos möglich auf der Kunsteisbahn in Schwenningen während der regulären Öffnungszeiten. Diese sind von Montag bis Freitag 14 bis 16 Uhr sowie 19 bis 21 Uhr. Samstags, sonntags, feiertags und in den Schulferien von 15 bis 20 Uhr.