BETRIFFT: den Bericht "Dem Vertrag schlägt die letzte Stunde" vom 7. November

Obwohl die Gemeinde Winterlingen seit 2011 den Vertrag von 1890 überprüfen ließ und zudem die Kirchengemeinde mit ihrem Ansinnen vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Staatsgerichtshof gescheitert ist, hat letztere es 2018 geschafft, sich anstelle von einem Drittel doch noch die Hälfte der Kosten, also 114 000 Euro, erstatten zu lassen – zu Lasten der Gemeinde Winterlingen, die 38 000 Euro draufzahlte.

Man darf unterstellen, dass die evangelische Kirchengemeinde Winterlingen den rechtlichen Sachverhalt hinreichend einzuordnen wusste; mit Unwissen dürfte sie ihre zweifelhafte Anspruchshaltung nicht begründen können. Der Fall bezeugt ein eigenartiges Verständnis von Moral, besonders, wenn es um Geld geht.

Zum Zweiten: Die Rechtsprechung hat in den vergangenen Jahren derart alte und zweitwidrige Verträge grundsätzlich gekippt. Es ist es kaum nachvollziehbar, dass die Gemeinde Winterlingen zugewartet hat, bis das sprichwörtliche Fass am Überlaufen war und sie sich mit dem Zahlungswunsch von 114 000 Euro konfrontiert sah. Die Bewilligung des Mehrbetrages von 38 000 Euro könnte für die Verantwortlichen, Gemeinde und Gemeinderäte, zu einem ernsthaften Problem werden: Letztlich sind sie gehalten, Schaden von der Gemeinde abzuwenden.

Albrecht W. Maier

Winterlingen