Die Rervierleiter im Gemeindewald Winterlingen sind künftig in Albstadt angestellt. Foto: Deck Foto: Schwarzwälder Bote

Forst: Gemeinderat votiert einstimmig für die Zusammenarbeit mit Albstadt / Viele Vorteile

Der Gemeinderat hat entschieden, in Sachen Forstarbeit alles beim Alten zu lassen und weiter mit den bisherigen Revierförstern und der Stadt Albstadt zusammenzuarbeiten.

Winterlingen. Vor gut einem Jahr hat der Bundesgerichtshof den wettbewerbsrechtlichen Streit zwischen Bundeskartellamt und dem Land Baden-Württemberg beendet und das Land auf dieser Grundlage mit den kommunalen Landesverbänden ein Konzept entwickelt, um die lückenlose Betreuung des Kommunal- und Privatwaldes zu gewährleisten. Was das für Winterlingen heißt, hat der Gemeinderat nun besprochen.

Bisher kümmerte sich die Forstverwaltung für die kommunalen Waldbesitzer um hoheitliche Tätigkeiten wie Genehmigungen, forsttechnische Betriebsleitung, Revierleitung und Holzverkauf. Für Revierleitung und Holzverkauf mussten die Gemeinden bisher Deckungsbeiträge pro Festmeter an den Landkreis zahlen, die allerdings nicht kostendeckend waren. Weil diese Leistungen nach dem BGH-Urteil nur noch zu kostendeckenden Preisen angeboten werden dürfen, wird es für die Gemeinden teurer. Das Land fängt die Kostensteigerungen durch Pauschalzahlungen pro Hektar Waldfläche aber teilweise auf.

Da ab Januar eine neue Lösung gebraucht wird, diskutierten die Gemeinderäte über Möglichkeiten. Hoheitliche Tätigkeiten und forsttechnische Betriebsleitung übernimmt weiter die Untere Forstbehörde (UFB) beim Landratsamt Zollernalbkreis – kostenfrei. Alternativ könnte Winterlingen sein eigenes kommunales Forstamt gründen. Beim Holzverkauf ergeben sich deutliche Änderungen: Zumindest den Nadelstammholzverkauf darf die UFB aus Wettbewerbsgründen nicht mehr anbieten. Dazu muss eine eigenständige Abteilung im Landratsamt gebildet werden, was der Kreistag beschließen muss.

Winterlingen bieten sich vier Alternativen: Die Teilnahme am UFB-Modell, die Selbstorganisation oder eine interkommunale Lösung mit der Stadt Albstadt sowie die Einrichtung eines körperschaftlichen Forstamtes (KöFA). Die Einrichtung eines KöFA ergäbe aus betriebswirtschaftlicher Sicht keinen Sinn, weshalb keine Kommune im Kreis Überlegungen in diese Richtung angestellt hat. Die Übernahme des Revierdienstes in Eigenregie würde die Einstellung von einem bis anderthalb Revierförstern voraussetzen. Mit dem UFB-Modell ergäben sich keine größeren Veränderungen für die Gemeinden – von der Kostensteigerung abgesehen. Diese wird aller Voraussicht nach bei rund 65 Prozent liegen.

Die vierte Option: Ein Zusammenschluss mehrerer Kommunen für die Teilbereiche Revierleitung und Holzverkauf. 2015 hat die Stadt Albstadt eine eigene Holzverkaufsstelle eingerichtet, die seither auch den Holzeinschlag der Gemeinden Straßberg, Winterlingen und Bitz vermarktet. Diese Lösung wäre auch weiter tragfähig. Im Mai entschied der Gemeinderat Albstadt, auch die Revierleitung mit eigenem Personal zu übernehmen. Die Stadt bietet den Partnergemeinden an, für sie die Revierleitung gegen Kostenersatz zu stemmen.

Albstadt verspricht sich bei eigenen Revierförstern eine direktere Steuerung des Personaleinsatzes. Die Revierförster sind zu 100 Prozent für die Stadt tätig, weshalb auch die volle Personalverantwortung bei der Stadt liegen sollte, so das Argument. Die Revierleiter könnten damit problemlos auch für Arbeiten, die nicht unmittelbar dem Forst zugeordnet sind, wie etwa Biotop- und Landschaftsschutz, waldpädagogische Maßnahmen oder Unterhaltung von Erholungseinrichtungen, eingesetzt werden. Andererseits: Solche Aufgaben im Bereich der Sozialfunktion des Waldes wurden bisher auch geleistet, ohne dass es zu Problemen mit dem Kreisforstamt geführt hätte.

Bessere Ortskenntnisse und ein deutlich kürzerer Draht zu den Revierförstern

Die Holzverkaufsstelle Albstadt arbeitet unter Leitung von Eugen Seybold seit fast vier Jahren nur regional und hat damit bessere Ortskenntnisse und einen kürzeren Draht zu den Revierförstern als eine Holzverkaufsstelle im Landratsamt hätte, überlegte die Verwaltung. Insbesondere in Kombination mit den städtischen Revierleitern ergäben sich sehr kurze Informations- und Entscheidungswege. Außerdem wären der zeitnahe Verkauf und die Abfuhr von aufgearbeitetem Holz gewährleistet, wodurch auch der Borkenkäferbefall reduziert werden könnte.

Der Gemeindewald wird von den Revierleitern Michael Schmid und Wolfgang Maier betreut, Maier ist zudem für den Gemeindewald Straßberg zuständig. Würde Winterlingen sich für eine Kooperation mit Albstadt entscheiden, könnten die beiden Revierförster dort angestellt werden, spekulierten Gemeinderäte und Verwaltung.

Von allen vier Lösungsmöglichkeiten kamen für Winterlingen realistisch betrachtet nur das UFB-Modell und die Kooperation mit Albstadt in Betracht. "Die Leistungen gleichen sich, es ist von beiden Anbietern das geboten, was wir auch benötigen", fasste Bürgermeister Michael Maier zusammen. Allerdings sieht er deutliche Vorteile für Winterlingen in der Zusammenarbeit mit der Stadt Albstadt: Das bewährte Personal wie beispielsweise die Revierleiter blieben erhalten. An Forstamtsleiter Christian Beck gewandt erklärte Maier: "Wir waren zufrieden mit der Beförsterung durch den Landkreis." Aber: Mit der Holzverkaufsstelle Albstadt und dem von Seybold aufgebauten System könnte die Gemeinde nicht mehr so einfach zusammenarbeiten, würde sie sich für das Angebot des Landratsamtes entscheiden.

Der Gemeinderat votierte einstimmig dafür, dass alles beim Altbewährten bleibt: Die Gemeinde Winterlingen kauft sich für die Revierleitung und den Holzverkauf bei der Stadt Albstadt ein und lässt lediglich die hoheitlichen Aufgaben und die forsttechnische Betriebsleitung von der UFB des Landratsamtes Zollernalbkreis erledigen.