Winterlingen (key). Alle Voraussetzungen, um sich zum 1. Januar 2021 den neuen Regeln des Umsatzsteuergesetzes zu unterwerfen, hätte die Gemeinde Winterlingen gar nicht erfüllen können, wie Kämmerer Bodo Erath in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats berichtet hat. Deshalb hat dieser beschlossen, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, den Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern – es ist bereits die zweite Verlängerung. Um die neuen Regeln praktisch umzusetzen, beteiligt sich die Gemeinde Winterlingen am kommunalen Gemeinschaftsprojekt der Wirtschafts- und Steuerberatungs GmbH Schüllermann, die den Haushalt der Gemeinde auf die künftigen steuerrechtlichen Kriterien hin überprüft, um sie vor steuerrechtlichen Nachteilen und damit auch vor strafrechtlichen Konsequenzen – Stichwort: Steuerhinterziehung – zu schützen, wie es in der Sitzungsvorlage heißt. 6000 Euro lässt sich die Gemeinde diese Unterstützung kosten.
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