Nach einer Serie von Raubüberfällen wurden am Montag am Hechinger Landgericht die Urteile gesprochen. Foto: Archiv

Haftstrafen zwischen viereinhalb und siebeneinhalb Jahren für Haupttäter, Bewährungsstrafen für zwei weitere.

Hechingen/Winterlingen - Im Prozess um die Bande, die drei Lebensmittelmärkte und ein Spielcasino in der Region überfallen haben, hat das Landgericht Hechingen am Montag die Urteile gefällt. Drei der Angeklagten müssen zwischen viereinhalb und siebeneinhalb Jahren ins Gefängnis, zwei erhielten Bewährungsstrafen.

Sieben Jahre und sechs Monate muss der Mann ins Gefängnis, den das Landgericht Hechingen als Drahtzieher und Planer der vier Überfälle bewertet, die eine fünfköpfige Bande in wechselnder Besetzung zu Beginn des Jahres auf Lebensmittelmärkte in Winterlingen, Bitz und Gammertingen sowie auf ein Spielcasino in Überlingen verübt hat. Ein geplanter fünfter Überfall in Orsingen (Kreis Konstanz) wurde nicht mit einbezogen.

Der Mann, der noch eine Bewährungsstrafe offen hatte, suchte nach Ansicht der Richter die Objekte aus und überredete seine Komplizen, bei den Taten mitzumachen. In einem Fall, dem Überfall auf einen Netto-Markt in Bitz, war er selbst der ausführende Täter, in den anderen Fällen steuerte er das Fluchtfahrzeug.

Hintergrund waren der Drogenkonsum und der aufwendige Lebensstil des Mannes. So hatte er jährliche Kosten von bis zu 250.000 Euro, die er für immer schnellere Autos und teure Urlaube verschleuderte. Das Geld erhielt er teilweise von seinen Eltern, denen er vormachte, zu studieren, teilweise lieh er es sich von einem Drogenhändler. Um dem die Schulden zurückzuzahlen, kam er auf die Idee mit den Überfällen. Zwar sei der Angeklagte in einer finanziellen Notlage gewesen, wie der Vorsitzende Richter, Hannes Breucker, einräumte, doch "die war hausgemacht". Elf Jahre Haft hatte die Staatsanwaltschaft gefordert, sechs Jahre der Verteidiger. Auch dieser sprach von einer "großspurigen Lebensführung" und einem "schier umfanglosen Geldbedarf" seines Mandanten. Der Verurteilte nahm die Strafe regungslos entgegen.

Ein weiterer Angeklagter, der bei den Überfällen auf den Edeka-Markt in Winterlingen, die Spielhalle "Admiral" in Überlingen sowie den Lidl-Markt in Gammertingen mit einer Schreckschusswaffe und Maskierung die Geldherausgabe erzwungen hatte, muss für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwältin hatte für ihn sieben Jahre Haft gefordert, sein Verteidiger dreieinhalb Jahre mit der Begründung: "Das ist eine ehrliche Haut." Er wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt und versicherte am Ende: "Ich bereue es jeden Tag."

"Legen Sie den Schalter um. Werden Sie konstruktiv und machen Sie was aus sich", mahnte Richter Breucker. Er legte dem jungen Mann, der zum Zeitpunkt der Taten 19 Jahre alt war, dringend ans Herz, im Gefängnis eine Ausbildung abzuschließen. Und noch etwas: "Bringen Sie sich nie wieder in den Besitz einer Waffe."

Einer der Angeklagten ist einschlägig vorbestraft

Wegen räuberischer Erpressung hatte ein weiterer Angeklagter, der bei dem Überfall auf das Spielcasino in Überlingen ebenfalls bewaffnet und vermummt teilgenommen hatte, schon früher eine Bewährungsstrafe erhalten. Das Gericht sah bei diesem Wiederholungsfall daher keine andere Möglichkeit, als ihn für fünf Jahre hinter Gitter zu schicken. Erschwerend kam hinzu, dass der Mann die Waffe an den Kopf eines Spielothek-Mitarbeiters gehalten hatte. "Das darf nicht so weitergehen", sagte Hannes Breucker. "Sie haben es hart, aber Sie haben es sich auch hart gemacht", sagte er angesichts des Strafmaßes, das bei den Angehörigen des Verurteilten Tränen auslöste.

Noch deutlichere Worte fand der Vorsitzende Richter bei den beiden Bandenmitgliedern, die mit Bewährungsstrafen davonkamen. Der eine erhielt zwei Jahre, weil er an allen vier Straftaten beteiligt gewesen war, um Patrouille zu fahren um nach Polizeifahrzeugen Ausschau zu halten, in einem Fall auch als Fahrer des Fluchtwagens. "Hirnlos und schwachsinnig" nannte Breucker diese Aktionen. Fünfeinhalb Jahre hatte die Staatsanwältin gefordert, Bewährung sein Verteidiger. Ein weiterer Angeklagter erhielt ein Jahr und neun Monate auf Bewährung, weil er in einem Fall ebenfalls Patrouille gefahren war und bei dem Überfall in Überlingen zuvor das Casino ausbaldowert hatte. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten auf Bewährungsstrafen plädiert. Er selbst nannte sein Tun "eine Dummheit".

Diesen beiden Angeklagten gab der Vorsitzende Richter einen ernsten Rat mit auf den Weg: "Sie hatten mehr Glück als Verstand. Gehen Sie in Zukunft nicht einmal bei Rot über die Ampel. Wir haben Sie auf dem Kieker."