Gegenüber des Naturfreibads sollen Wohnungen für Senioren entstehen. Foto: Müller Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Vergaberichtlinen für Seniorenwohnanlage

Winterlingen. Nach jahrelangem Hin und Her hat der Gemeinderat Winterlingen im Sommer den Bebauungsplan der geplanten Seniorenwohnanlage gebilligt. Nun befasste sich das Gremium mit den Vergaberichtlinien der Bauplätze.

Der Verkauf erfolgt nur an natürliche Personen. Wichtig sei zudem, dass der Käufer zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses mindestens 50 Jahre alt ist. Im Falle mehrerer Käufer reicht es aus, wenn einer aus der Gruppe diese Bedingung erfüllt. Daran, dass der Hauptwohnsitz bei der Vergabe nicht berücksichtigt wird, störte sich Gemeinderat Roland Heck. Er möchte dem vorbeugen, dass sich wohlhabende Auswärtige in Winterlingen eine Ferienwohnung bauen und nur wenige Tage im Jahr das Haus tatsächlich bewohnen. Bürgermeister Maier kommentierte, dass dies tatsächlich dem Sinn und Zweck der Seniorenwohnanlage widerspreche, dennoch sei dies schwer umzusetzen, da man kaum kontrollieren könne, wie viele Nächte jemand im Haus wohne. Eine Zweitwohnsitzsteuer könnte Abhilfe schaffen, würde aber gerade Studierenden, die sich am Studienort melden müssen, in die Tasche schneiden. Die Lösung steckt nun im vierten Kriterienpunkt: Die Vergabe erfolgt zur Eigennutzung mit Hauptwohnsitz in Winterlingen.

Der Zeitpunkt, zu dem Interesse an einem Bauplatz bekundet wird, ist für die Vergabe irrelevant. Sollten mehrere Interessenten für denselben Bauplatz vorhanden sein, entscheidet das Los.

Als letzter Punkt wurde in den Beschluss aufgenommen, dass die Verwaltung dazu ermächtigt wird, entsprechend der Richtlinien Vorverträge abzuschließen.

Mit diesen Richtlinien zeigten sich die Winterlinger Gemeinderäte einverstanden. Das Gremium stimmte mehrheitlich zu.