Der geplante Windpark (Symbolbild) sorgt für Missverständnisse. Foto: Stratenschulte Foto: Schwarzwälder Bote

Windpark Winterlingen: Umweltplaner Klaus Grossmann widerspricht Vorwürfen der Bürgerinitiative

War der Gutachter, den die Gemeinde Bitz bestellt hatte, um das Artenschutzgutachten des Büros "Dr. Grossmann Umweltplanung" in Sachen Windpark Winterlingen zu überprüfen, befangen? Klaus Grossmann sagt ganz klar: Nein.

Bitz/Winterlingen. Dem Winterlinger Widerspruchsführer Herbert Bitsch war bei der Vorbereitung seiner Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung für vier Windkraftanlagen zwischen Winterlingen und Bitz aufgefallen, dass Diplom-Biologe Jonas Scheck, den die Gemeinde Bitz mit der Anfertigung eines Gutachtens über die Greifvogelsituation im betreffenden Gebiet beauftragt hatte, auf einer Liste aufgeführt war.

Auf dieser Liste werden alle Personen genannt, die an der Erfassung und Ausarbeitung des Artenschutzgutachtens beteiligt waren, welches das Büro "Dr. Grossmann Umweltplanung" aus Balingen im Auftrag der Genossenschaft "Winterlinger Bürgerenergie" als Bestandteil der Bauantragsunterlagen angefertigt hatte. Sie waren im Juni 2016 eingereicht worden, eine Ergänzung dazu am 24. November 2016, worauf das Landratsamt des Zollernalbkreises am 9. Dezember des selben Jahres die Genehmigung für vier Windenergieanlagen zwischen Winterlingen und Bitz erteilt hatte.

Die Bitzer Bürgerinitiative Windkraft (BI) hat vor wenigen Tagen kritisiert, dass Diplom-Biologe Scheck somit auf der Gehaltsliste des Büros Grossmann stehe – und daher befangen gewesen sei, was dem Landratsamt hätte auffallen müssen, so ihr Vorwurf. "Herr Scheck war zu keiner Zeit Mitarbeiter unseres Büros und erhält von unserem Büro auch keine Bezüge", entgegnet Klaus Grossmann dem Vorwurf. "Er war ausschließlich im Jahr 2015 beteiligt bei der Erfassung von Flugkorridoren windkraftempfindlicher Greifvögel auf den Gemarkungen Straßberg, Winterlingen und Bitz – neben einer Vielzahl anderer Sachverständiger."

Schecks ausschließliche Teilnahme an der Erfassungstätigkeit sei in seinem Gutachten zum Windpark Winterlingen aufgeführt, so Grossmann weiter. "Die BI und die Gemeinde Bitz hatten Einsicht in unser Gutachten." Seit dem Jahr 2015 habe darüber hinaus kein Kontakt mehr zwischen Jonas Scheck, der als selbstständiger Ornithologe tätig ist, und seinem Büro bestanden.

Manche pflegen eine private Mitgliedschaft im Naturschutzbund

Ähnliches gelte für den Vorwurf, der Naturschutzbund (Nabu) sei "vom Büro Dr. Grossmann als Mitarbeiter und damit unseres Erachtens auf der Gehaltsliste aufgeführt", wie es im Schreiben der BI heißt. "Das trifft in keiner Weise zu", kontert Grossmann. "Richtig ist, dass einige Mitarbeiter unseres Planungsbüros eine private Mitgliedschaft beim Nabu oder anderen Umweltverbänden pflegen. Diese verfassen jedoch keine Stellungnahmen des Nabu oder anderer Verbände für Projekte, an denen unser Büro beteiligt ist."

Begriffe wie "zweifelhafte Machenschaften" und "Täuschung", Sätze wie "moralische Ansprüche aufs Übelste verletzt" und "rechtlich fragwürdige Vorgänge" weist Klaus Grossmann daher entschieden zurück.

Herbert Bitsch indes präsentiert ein Schreiben von Ingrid Kaipf, Geschäftsführerin der "Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz Baden-Württemberg" (AGF) vom September 2016. Darin reklamiert die Tübingerin, dass sie "weder als Fledermaussachverständige noch als Geschäftsführerin der AGF beratend oder in anderer Weise an dem Gutachten des Büro Grossmann mitgewirkt habe". Das Gutachten sei ihr nicht bekannt.

Zwar räumt Klaus Grossmann ein, dass Kaipf nicht an der Erstellung des Gutachtens beteiligt gewesen sei, wohl aber an den Vorbereitungen der dazu notwendigen Arbeiten, weshalb er sie auf der Liste der "an der Erfassung und Ausarbeitung beteiligten Personen" – ebenso wie Jonas Scheck und den Freiberufler Luis Ramos, der dem Vorstand des Nabu Langenargen angehört – aufgeführt habe. Ingrid Kaipf sei an der "Planung und Beurteilung des Erhebungsdesigns" beteiligt gewesen, so Grossmann. Im Klartext: Sie habe das Umweltbüro in der Frage beraten, wie die Gutachter vorgehen müssten, um zu erfassen, wie groß die Fledermauspopulation im betroffenen Gebiet und auf welche Weise sie korrekt zu ermitteln sei. Zum Zweck dieser Festlegungen sei Ingrid Kaipf "bei uns im Büro" gewesen, sagt Grossmann, "hat aber das Gutachten nie gesehen".

Ihr Schreiben, in dem sie sich rechtliche Schritte gegen das Büro Grossmann vorbehält, sollte ihr Name nicht "ersatzlos" gestrichen werden, kennt Grossmann. "Danach hatten wir einen Schriftwechsel", berichtet der Umweltplaner, "in dem ich ihr nachweise, dass sie daran beteiligt war. Über den Inhalt des Schriftwechsels waren das Landratsamt und der Naturschutz informiert". Die Bauantragsunterlagen seien zu diesem Zeitpunkt freilich schon eingereicht gewesen, und da die Frage einer Beteiligung Kaipfs für das Ergebnis des Gutachtens keine Rolle spiele, wurde auf eine vom Büro Grossmann angebotene Streichung des Namens verzichtet.

"Die von uns erarbeiteten Planungen und Gutachten verfassen wir gemäß den fachlichen Standards und unter Berücksichtigung der von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg vorgegebenen Empfehlungen", betont Grossmann.

"Das ist nicht unzulässig, sondern gängige Praxis"

Dass sein Büro "sowohl den Bauantrag für den Windpark Winterlingen als auch die zugehörigen artenschutzrechtlichen Gutachten erstellt hat" sei "nicht unzulässig, sondern es ist gängige Praxis, dass verschiedene Teilbeiträge von einem Planungsbüro erbracht werden". Maßgeblich für die Verwertbarkeit eines Gutachtens seien vielmehr "die methodische Angemessenheit und die Sachkunde der Bearbeiter". Ausdrücklich betont Grossmann: "Beides ist gegeben und wird fortlaufend im Rahmen der Genehmigungsverfahren von den Fach- und Genehmigungsbehörden geprüft."

Das geht auch aus der Stellungnahme des Landratsamtes hervor: Die immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung für vier Windkraftanlagen in Winterlingen sei am 9. Dezember 2016 auf der Grundlage des vom Büro "Dr. Grossmann" gefertigten Gutachtens mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung nach fachlicher Prüfung durch das Umweltamt erteilt worden, teilt Pressesprecherin Marisa Hahn mit. "Das von der Gemeinde Bitz beauftragte Gutachten" – also jenes aus der Feder von Jonas Scheck – "stammt von September 2017 und war damit nicht Gegenstand der Entscheidung des Landratsamtes."