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Winterlinger Gemeinderat fasst Aufstellungsbeschluss für "Erweiterung Hägnau"

In Harthausen sollen schnellstmöglich neue Möglichkeiten für Bauwillige geschaffen werden. Der Winterlinger Gemeinderat hat einen neuen Bebauungsplan aufgestellt.

Winterlingen. Im bisherigen Neubaugebiet Hägnau sind alle verfügbaren Bauplätze verkauft. Faktisch heißt das, dass es in Harthausen keine gemeindeeigenen Bauplätze mehr gibt. Die Nachfrage ist jedoch nach Angaben der Gemeindeverwaltung ungebrochen hoch, sodass die Gemeinde sich gefordert sieht, zu reagieren.

Auf einem aktuell landwirtschaftlich genutzten Gebiet sollen deshalb rund zwei Hektar Erweiterungsfläche für das Baugebiet geschaffen werden. Damit stünden 28 neue Bauplätze mit jeweils 550 bis 850 Quadratmetern zur Verfügung. Es sei der Einstieg ins Bebauungsplanverfahren, erklärte Bürgermeister Michael Maier. Der Gemeinderat fasste in der Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Erweiterung Hägnau".

Der Ortschaftsrat Harthausen hatte sich im Vorfeld einstimmig dafür ausgesprochen. Er wünscht sich ein möglichst schnelles Verfahren, wie Ortsvorsteher Emil Oswald mitteilte. An die vorgesehene Erweiterungsfläche grenzt nördlich das bestehende Baugebiet Hägnau an. Östlich davon befindet sich das Baugebiet Niederbruch. Im Westen liegen ein Feldweg und landwirtschaftliche Grundstücke; ebenso im Süden. Die Kaufoptionsverträge wurden bereits geschlossen, damit die Flächen zu gegebener Zeit von der Gemeinde erworben werden können.

Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Notwendig sind zur Aufstellung auch eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, eine Umweltprüfung, ein Umweltbericht sowie die artenschutzrechtliche Prüfung. Diese Ausarbeitungen muss ein Fachbüro übernehmen. Winterlingen hat in den vergangenen Jahren gute Erfahrungen mit dem Büro "Dr. Grossmann Umweltplanung" aus Balingen gemacht. Deshalb möchte die Gemeinde den Planungsauftrag auch diesmal dorthin vergeben, wie Maier sagte.

Für das Aufstellen der Bauleitplanung wurden im Haushaltsplan 2018 geringfügig Mittel eingeplant; die weiteren Kosten sollen deshalb im Haushalt 2019 bereitgestellt werden.

Das Bebauungsplanverfahren übernimmt die Gemeindeverwaltung selbst; nach der Ausarbeitung der Vorentwürfe darf sich die Öffentlichkeit beteiligen. Außerdem müssen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingeholt werden. Wie lange es dauern wird, bis tatsächlich Grundstücke zur Verfügung stehen, ist laut Maier momentan nicht abzusehen. Für die artenschutzrechtliche Prüfung rechnet die Gemeinde mit maximal einem Jahr. Je nach den Arten, die im fraglichen Gebiet entdeckt werden, müssen die Erhebungen zu unterschiedlichen Jahreszeiten vorgenommen werden.

Der Gemeinderat entschied einstimmig, den Bebauungsplan wie vorgesehen aufzustellen, die Öffentlichkeit durch vierwöchige Planauslage zu beteiligen und das Büro Grossmann zu beauftragen. Dieses wird nun neben der Bebauungsplanaufstellung eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und weitere notwendige Prüfungen in die Wege leiten.