Die Winterlinger Feuerwehr ist einsatzbereit und schlagkräftig: Das kostet etwas. Foto: Kaul

Neuregelung des Kostenersatzes im Brandfall wird teuer – nicht nur für Winterlingen. Kein Weg vorbei am Gesetz.

Winterlingen - Zum wiederholten Mal hat der Winterlinger Gemeinderat sich am Montag mit der Neufassung der Kostenersatzregelung für Feuerwehreinsätze befasst – und zwar ungern. Nicht, weil Wiederholungen langweilen, sondern weil die Gemeinde finanziell Federn lassen muss.

Im Zuge der Novellierung des Feuerwehrgesetzes hat das Land Baden-Württemberg 2010 auch neue Bestimmungen in Sachen Kostenersatz erlassen, an welche die Gemeinden nun ihre Satzungen anpassen müssen. #

Das haben bisher zwar die wenigsten getan, aber damit riskieren sie, wenn sie einem Brandopfer respektive seiner Versicherung eine Rechnung auf der Grundlage einer nicht geänderten Satzung präsentieren, derzeit einen Rechtsstreit, in dem sie schlechte Karten haben. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Winterlingen nun beschlossen, ihre Hausaufgaben zu machen – im Zollernalbkreis ist sie Vorreiter.

Indes ist den Winterlingern erst, als sie schon dabei waren, aufgegangen, dass das Eisen buchstäblich heiß ist. Die Firma Heyder & Partner hatte nämlich zuerst einmal bei der Berechnung des Kostenersatzes unterstellt, dass dieser sich ergibt, wenn man die Betriebskosten durch die Zahl der tatsächlichen Einsatzstunden teilt.

Für die Kundschaft wäre das teuer geworden; der Einsatz des "Flaggschiffs" der Winterlinger Feuerwehr, des "Multistars", hätte unter diesen Umständen 700 Euro pro Stunde gekostet. Die Gemeinde unterstellt zwar, dass der Einsatz der Feuerwehr auch der Allgemeinheit zugute kommt, und senkte den Satz deshalb so weit, dass die Multistar-Stunde nur noch 350 Euro kosten sollte – aber dreistellig blieb der Betrag allemal.

Doch wie sich herausstellte, hatten die Winterlinger und Heyder & Partner die Rechnung ohne den Wirt, sprich: den Gesetzgeber gemacht: Als sie die neue Satzung dem Landratsamt präsentierte, legte dieses sein Veto ein. Das neue Gesetz sieht nämlich vor, dass die Betriebskosten nicht durch die tatsächlichen Einsatzstunden geteilt werden, sondern durch die Jahresarbeitszeit des durchschnittlichen Handwerkers – rund 2000 Stunden.

Zwar kommt kein freiwilliger Feuerwehrmann und kein Löschfahrzeug annähernd auf diese Einsatzzeit, aber diese Überlegung scheint im Gesetzgebungsverfahren keine Rolle gespielt zu haben. Die Gemeindeprüfungsanstalt isst die Suppe nicht ganz so heiß, wie der Landtag sie gekocht hat, und reduziert die 2000 Handwerkerstunden auf 1500.

Aber auch so ergibt die Division Beträge, die man im Winterlinger Rathaus als lächerlich empfindet: 65 Euro pro Stunde für den Multistar, 21 Cent für den Feuerwehrmann. Der bekommt zwar noch seine etatmäßigen zehn Euro Einsatzvergütung, aber auch 10,21 Euro, argumentiert Hauptamtsleiter Ludwig Maag, seien ein Stundenlohn, für den kein Handwerker ins Auto steigen würde.

Zugestimmt hat der Gemeinderat dennoch – was blieb ihm übrig? Zugute kommt die Neuregelung natürlich den Opfern von Bränden und Rohrbrüchen – dass, wie in Winterlingen geschehen, einer, dem das Wasser im Keller steht, die Feuerwehr unverrichteter Dinge abziehen lässt, weil sie ihm zu teuer ist, wird nicht wieder vorkommen. Die Gemeinde dagegen, schätzt Ludwig Maag, muss zwischen 5000 und 10 000 Euro drauflegen. "In größeren Gemeinden sind es entsprechend mehr. Für Albstadt wird das eine heiße Kiste."