Die Gemeine sieht nicht ein, die Hälfte der Instandhaltungskosten für Kirchturm und Glocken zu zahlen. Foto: Retter Foto: Schwarzwälder Bote

Kirchturmkosten: Gemeinde möchte nur noch ein Drittel zahlen

Die Kirchenbaulast gegenüber der evangelischen Kirchengemeinde soll neu verhandelt werden, hat der Gemeinderat entschieden. Bisher beteiligte sich die politische Gemeinde an der Hälfte der Instandhaltungsarbeiten.

Winterlingen. Seit mehr als 120 Jahren bestehen in vielen württembergischen Kommunen Verträge, die bestimmen, dass diese sich an Instandhaltungskosten für Kirchtürme, -uhren und -glocken beteiligen. Die Grundlage für diese Vereinbarung bilden die sogenannten Ausscheidungsvereinbarungen von 1890. Diese regeln die Vermögensverhältnisse zwischen kirchlicher und bürgerlicher Gemeinde.

Seitdem hat sich viel verändert – es ist Zeit, die Übereinkunft an das 20. Jahrhundert anzupassen, fand der Gemeinderat Winterlingen. Vom 10. Juli 1890 datieren die Unterlagen in Winterlingen, welche die bürgerliche Gemeinde gegenüber der evangelischen Kirchengemeinde in die Pflicht nehmen. Dort ist festgeschrieben, dass die Kommune die Hälfte der Instandhaltungskosten für Kirchturm und Glocken trägt. Außerdem übernimmt sie die komplette Summe für Instandhaltung und gegebenenfalls Neubeschaffung der Kirchenuhr.

Das ist, befand man in der Winterlinger Verwaltung, nicht mehr zeitgemäß. Die bürgerliche Gemeinde beruft sich dabei unter anderem auf zwei Entscheidungen der Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aus den 1990er-Jahren: Ein Festhalten an der Vereinbarung wäre für die damals klagenden Gemeinden unzumutbar, hatte das Gericht damals geurteilt.

Das Glockenläuten hat an Bedeutung verloren

2011 wollte Winterlingen selbst seine Verpflichtungen gegenüber der evangelischen Kirchengemeinde prüfen lassen. Dieses Ansinnen gelangte auch zum Verwaltungsgerichtshof. Der erklärte, dass "infolge des im Laufe des 20. Jahrhunderts eingetretenen Bedeutungsverlustes des Turms, der Turmuhr sowie der Glocken- und Läutanlagen hinsichtlich der Begründung der Kirchenbaulast wesentliche Funktionen eine wesentliche Änderung der Verhältnisse eingetreten ist". In seinem Urteil vor fast genau fünf Jahren befand der Verwaltungsgerichtshof es als zumutbar, dass Winterlingen ein Drittel der Instandhaltungskosten trägt. Die evangelische Kirchengemeinde versuchte 2014 und 2015, vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Staatsgerichtshof Revision gegen das Urteil einzulegen – und scheiterte.

In den vergangenen beiden Jahren trug Winterlingen 1000 Euro für den laufenden Unterhalt von Glocken- und Turmanlage nebst weiteren knapp 114 000 Euro für die umfassende Sanierung des Kirchturms. Das schmeckte Verwaltung und Gemeinderat nicht sonderlich. "Auch in anderen Kommunen ist es inzwischen üblich, dass diese nur noch ein Drittel der Kosten übernehmen", erklärte Bürgermeister Michael Maier.

In Winterlingen hat nur die evangelische Kirchengemeinde überhaupt entsprechende Ansprüche auf eine Kostenbeteiligung, doch auch bei der Kirchensanierung in Harthausen leistete die Gemeinde ihren Obolus. Harthausens Ortsvorsteher Emil Oswald sagte, die Gründe aus früheren Zeiten hätten heute keine Bedeutung mehr. Insofern sei es sinnvoll und richtig, den Beitrag zu reduzieren.

Auch Gemeinderat Roland Heck meinte, Verträge aus dem 19. Jahrhundert seien alles andere als zeitgemäß: "Der Vorschlag, ein Drittel der Kosten zu tragen, ist äußerst maßvoll", so der stellvertretende Bürgermeister.

Die Gemeinderäte stimmten geschlossen zu, die Verwaltung damit zu beauftragen, den Vertrag mit der Kirchengemeinde neu zu verhandeln. Ziel: Die Reduzierung des Kostenanteils auf besagtes Drittel. Vorsorglich erging noch ein zweiter einstimmiger Beschluss: "Sofern die evangelische Kirchengemeinde einer einvernehmlichen Reduzierung […] auf ein Drittel nicht zustimmt, wird die Gemeindeverwaltung ermächtigt, den Vertrag einseitig zu kündigen." Was geschieht, wenn es zu einer Kündigung kommt, zeigt sich.